Förderung vom Land OÖ "Innovative Skills für KMUs"

Förderrichtlinien ab 1.1.2024 - 31.12.2026

Wer wird gefördert

Klein- und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und Investitionen in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen tätigen.

Förderbarer Personenkreis

Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind (mit Ausnahme der Bildungeskarenz) und folgender Zielgruppe angehören:

  • Männer unter 45 Jahre (zu Kursbeginn) mit Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
  • Frauen unter 45 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura, Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenem Studium…)
  • Alle Personen in Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt

Was wird gefördert

Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen, die bis 31.12.2026 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungsgebühren) müssen mindestens € 250,- pro Kurs und Teilnehmer:in betragen.

Förderhöhe

  • 50 % der Kosten für Ausbildungsmaßnahmen
  • Zusätzlich 10 % für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50 %

Der Antrag muss VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Amt der OÖ Landesregierung einlangen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der OÖ Landesregierung bzw. unter 0732 7720-15121.