gemäß OVE-Richtlinie R19:2021-06-01
Elektrisch oder hybrid betriebene Fahrzeuge bergen neue Gefahren, auch wenn man nicht unmittelbar an der Hochvolttechnik arbeitet. Dieser Kurs ist für alle Personen wichtig, die an solchen Fahrzeugen Arbeiten wie Reifenwechsel, Ölwechsel, Bremsenreparaturen usw. durchführen. Dieser Kurs entspricht der OVE-Richtlinie R19:2021-06-01 und dient als Nachweis der Ausbildungsstufe HV-1.  
gemäß OVE-Richtlinie R19:2021-06-01
Sie lernen Grundlagen von Elektro- bzw. Hybridantrieben und Arbeiten fachgerecht unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei gesetzlichen Änderungen werden die Kursinhalte entsprechend den gesetzlichen Richtlinien adaptiert. Voraussetzung: Abgeschlossene Facharbeiterausbildung als KFZ-Techniker oder KFZ-Elektriker. Dieser Kurs entspricht der OVE-Richtlinie R19:2021-06-01 und dient als Nachweis der Ausbildungsstufe HV-2.  
gemäß OVE-Richtlinie R19:2021-06-01
Mit der Ausbildung Hochvolttechnik KFZ-Technik HV-3 erlangen Sie die gesetzliche Berechtigung Arbeiten unter Spannung auszuführen.
für KFZ, Land- und Baumaschinen
In diesem Kurs lernen Sie die Funktionsweise von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Weitere Inhalte sind Kältemittel, Umweltauswirkungen, gesetzliche Bestimmungen und Praxisübungen.
Sie wollen Schäden an Kraftfahrzeugen richtig beurteilen können? Bei dem kostenlosen Informationsabend erhalten Sie alle Informationen über die Ausbildung zum zertifizierten Schadensbegutachter.
Mit der Ausbildung zum:r zertifizierten KFZ-Schadensbegutachter:in sind Sie in der Lage, KFZ-Technik, Karosseriebautechnik und Landmaschinentechnik zu bewerten und Schäden festzustellen. Sie erhalten eine fundierte Grundausbildung und Spezialwissen aus den Bereichen Recht und Versicherungen.
Die Prüfung besteht aus einem MC-Test, der Präsentation einer Projektarbeit, einem Vorortgutachten sowie einem Fachgespräch. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Personenzertifikat zum/zur KFZ-Schadensbegutachter:in.
Das Kursprogramm 2024/25 ist spätestens ab 29.4.2024 online.
Sie lernen die Funktion der Bauteile von Benzin- und Dieselmotoren, erkennen Motorschäden, können mit den Spezialwerkzeugen umgehen und fachgerecht Reparaturen durchführen.
Diese Grundschulung im Umfang von 36 Stunden müssen alle Personen nachweisen, die bei der Landesregierung einen Antrag auf Ermächtigung (als geeignete Person) zur Durchführung von §57a-Überprüfungen für Fahrzeuge bis 3,5 t stellen.
rechtliche und technische Neuerungen
Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle 3 Jahre an einer Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden teilnehmen.
Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mind. alle 3 Jahre an einer Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden teilnehmen.
Mit diesem österreichweit einzigartigen und in der Wirtschaft bestens anerkannten Lehrgang erlangen Sie eine fachliche Höherqualifizierung im Bereich der Reifentechnik.