Personen bei Bildungskarenz plus Personen bei Bildungskarenz plus

Was ist Bildungskarenz plus

Was ist Bildungskarenz plus?

Bildungskarenz plus ist eine Spezialförderung des AMS OÖ und des Landes OÖ.

Zielsetzung: Unternehmen und Betriebe halten ihre Mitarbeiter, während sich diese in einer zwei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit für künftige Aufgaben höher qualifizieren.

Die Spezialförderung gilt für Kurse, die ab 01.01.2023 starten und bis 31.12.2024 enden (Stand April 2023). Das AMS finanziert das Einkommen der karenzierten Mitarbeiter in Form eines Weiterbildungsgeldes. Das Land OÖ refundiert dem Unternehmen 50 Prozent der Ausbildungskosten. (max. € 3.000,- je Mitarbeiter).

Nutzen für Mitarbeiter

Das Angebot „Bildungskarenz plus“ bietet die Chance, sich während einer zwei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit weiterzubilden.

Ihr Arbeitsverhältnis wird nicht gelöst, Sie gehen in Karenz und erhalten für die Dauer dieser Zeit Weiterbildungsgeld vom AMS OÖ.

Gleichzeitig können Sie noch geringfügig bei Ihrem Unternehmen beschäftigt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden ist dabei Voraussetzung. Dabei müssen mindestens 10 als Präsenzstunden in einem Kurs sein und die restlichen 10 Stunden kann Ihnen das WIFI auf Anfrage als Lernzeit bestätigen.

Für Sie als Arbeitnehmer fallen keine Weiterbildungskosten an. Das Land OÖ refundiert dem Unternehmen 50% der Ausbildungskosten (bis max. € 3.000 pro Person) für alle Kurse, die bis 31.12.2024 enden. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld müssen Sie als Arbeitnehmer bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ einbringen.

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer:

  • Arbeitsverhältnis wird nicht gelöst
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren durch berufliche Qualifikation
  • Arbeitnehmer können sich entscheiden, welche Bildungsangebote sie besuchen.
  • Für Arbeitnehmer fallen keine Weiterbildungskosten an
  • Arbeitnehmer erhalten Weiterbildungsgeld und können monatlichen bis zu € 475,86 (Geringfügigkeitsgrenze) dazuverdienen.

Nutzen für den Betrieb

Nutzen Sie die Möglichkeit in der aktuellen Krise Ihre Stammbelegschaft zu halten und gleichzeitig für zukünftige Aufgaben stärker zu qualifizieren.

Mit der Spezialförderung „Bildungskarenz plus“ leisten das AMS OÖ und das Land OÖ einen wesentlichen Beitrag, um oberösterreichische Arbeitnehmer auf die Herausforderungen der Zukunft noch besser vorzubereiten und gleichzeitig Unternehmen wesentlich zu entlasten.

Vorteile für Sie als Unternehmen:

  • Arbeitsverhältnis wird nicht gelöst
  • Für das Unternehmen entfallen die Lohnkosten
  • Arbeitnehmer erhalten Weiterbildungsgeld und können bei einer monatlich geringfügigen Beschäftigung bis zu € 475,86 pro Monat dazu verdienen
  • Für das Unternehmen reduzieren sich die Weiterbildungskosten um 50% (bis max. € 3.000 pro Person)
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren durch berufliche Qualifikation

Voraussetzungen für die Förderung Bildungskarenz plus:

  • Voraussetzung ist eine Vereinbarung über Bildungskarenz zwischen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitgeber sowie der Bezug des Weiterbildungsgeldes.
  • Die Bildungsmaßnahme kann im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 absolviert werden und muss bis längstens 31.12.2024 abgeschlossen sein.
  • Die Mindestdauer des Bezugs von Weiterbildungsgeld beträgt 2 Monate. Die max. Dauer beträgt während des gesamten Förderzeitraums 12 Monate. Die maximale Dauer von 12 Monaten kann auch blockweise (je Block aber mind. 2 Monate) innerhalb des Förderzeitraums absolviert werden.
  • Die Anzahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ist grundsätzlich auf die Hälfte der Belegschaft bzw. max. 30 Personen pro Unternehmen beschränkt; darüber hinaus ist eine Sondervereinbarung zwischen dem Förderungswerber und dem Land OÖ (Wirtschaftsressort) auf Basis dieser Richtlinie abzuschließen.
  • Die Weiterbildungskosten werden zur Gänze vom Betrieb übernommen. Gefördert werden 50 % der Kosten für Ausbildungsmaßnahmen in der Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024, die zwischen Betrieb und Arbeitnehmer vereinbart und vom Fördergeber als betrieblich nutzbar eingestuft werden, bis max. € 3.000 pro Person.
  • Es wird keine anderweitige Landesförderung für diese Qualifizierungsmaßnahme gewährt. Aufenthaltskosten oder anderweitig anfallende Kosten sind nicht förderbar.

Antragstellung und Verfahren

Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie können mittels des dafür vorgesehenen Formulars ausschließlich beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz gestellt werden. Das Formular ist im Internet auf der Homepage des Landes OÖ, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/248577.htm abrufbar.

Der Förderantrag ist VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Amt der OÖ Landesregierung einzureichen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim AMS OÖ