In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Dampfturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.
5756 Ausbildung zum Dampfturbinenwärter
In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Dampfturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
Die Zielgruppe:
Interessenten an der Tätigkeit als Dampfturbinenwärter
Der Inhalt:
- Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
- Gesetzliche Bestimmungen
- Dampfturbinen-Betrieb
- Dampfturbinen-Bauarten und -Bauelemente
- Dampfturbinen-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
- Wasser und Wasseraufbereitung im Kraftwerksbetrieb
Der Abschluss:
Der Theoriekurs schließt mit einem schriftlichen Test ab. Die Teilnahme am Kurs sowie die positive Absolvierung des Abschlusstestes stellt gemäß Verordnung eine der Voraussetzungen für die Erlangung eines uneingeschränkten Dampfturbinenzeugnissees dar. Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in diesem Lehrgang.
Die Punktebewertung:
Hinsichtlich der Qualifizierung nach § 17 EEffG wurde bereits eine Einreichung beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgenommen. Die Ausbildung wird
- im Bereich „Gebäude“ mit 2 Punkten,
- im Bereich „Prozesse“ mit 1 Punkt
bewertet.