Am 13.12.2014 trat die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft. Die Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegungen sind verpflichtet, ihre Gäste über mögliche allergene Stoffe im Speiseangebot aufzuklären. Auf verständliche Weise erhalten Sie essentielle Informationen zur EU-Verordnung.
Verfügbar
1.3.2021,
Mo 9 bis 12:30 Uhr
Kursdauer: 4 (Einheiten)
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden
Verfügbar
19.4.2021,
Mo 9 bis 12:30 Uhr
Kursdauer: 4 (Einheiten)
Salzburger Straße 1
5280 Braunau
Verfügbar
14.6.2021,
Mo 13 bis 17:15 Uhr
Kursdauer: 4 (Einheiten)
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
8433 Allergeninformationsverordnung
Die Aufklärungspflicht kann in Österreich entweder über eine schriftliche Kennzeichnung auf den Speisekarten oder mündlich durch geschulte Mitarbeiter erfolgen |
Die Zielgruppe:
Mitarbeiter aus der Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung.
Die Inhalte:
Vermittlung des erforderlichen Wissens über deklarationspflichtige Hauptallergene (Ursache, Wirkung bei Personen, die an Unverträglichkeiten leiden). Auf verständliche Weise erhalten Sie essentielle Informationen zur EU-Verordnung. Klare Aussagen und verbindliche Antworten für Unternehmer aus Küche und Service.
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
Jetzt anfragen: