Am 13.12.2014 trat die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft. Die Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegungen sind verpflichtet, ihre Gäste über mögliche allergene Stoffe im Speiseangebot aufzuklären. Auf verständliche Weise erhalten Sie essentielle Informationen zur EU-Verordnung.
Verfügbar
14.6.2021,
Mo 13 bis 17:15 Uhr
Kursdauer: 4 (Einheiten)
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
8433 Allergeninformationsverordnung
Die Aufklärungspflicht kann in Österreich entweder über eine schriftliche Kennzeichnung auf den Speisekarten oder mündlich durch geschulte Mitarbeiter erfolgen |
Die Zielgruppe:
Mitarbeiter aus der Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung.
Die Inhalte:
Vermittlung des erforderlichen Wissens über deklarationspflichtige Hauptallergene (Ursache, Wirkung bei Personen, die an Unverträglichkeiten leiden). Auf verständliche Weise erhalten Sie essentielle Informationen zur EU-Verordnung. Klare Aussagen und verbindliche Antworten für Unternehmer aus Küche und Service.
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