8840 Gefahrgutlenker:in - Auffrischung
Auffrischung gem. GGBG und ADR zur Verlängerung Ihrer ADR-Lenkerberechtigung. Die Auffrischung muss gesetzlich unbedingt vor Ablauf der Bescheinigung absolviert werden, keine Überziehungsfrist! Direkt nach dem Kurs findet die Prüfung statt.
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8840 Gefahrgutlenker:in - Auffrischung

Bei der Gefahrgutlenker:innen Fortbildung erhalten Sie die Auffrischung gem. GGBG und ADR zur Verlängerung Ihrer ADR-Lenkerberechtigung. Die Auffrischung muss gesetzlich unbedingt vor Ablauf der Bescheinigung absolviert werden, keine Überziehungsfrist! Direkt nach dem Kurs findet die Prüfung statt.

Die Zielgruppe:

Kraftfahrer:innen mit gültiger Gefahrgutlenker-Berechtigung

Die Trainingsinhalte:

Inhaber von ADR-Ausweisen, deren Gültigkeit abläuft, erhalten im Sinne der Gefahrgut-Lenkausbildungsverordnung BGBL. Nr. 506/ 21.9.1987 zur Verlängerung auf weitere 5 Jahre entsprechende Nachschulung über Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie über Ihre Selbstschutzmaßnahmen. Im Anschluss an diesen Weiterbildungstag findet die schriftliche Verlängerungsprüfung statt.

Mitzubringen:

Am ersten Kurstag Führerschein oder Reisepass, gültiger ADR-Ausweis und ein Passfoto mitnehmen!

Bei der Anmeldung bitte bekanntgeben:

  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsbürgerschaft
  • Zustelladresse für Ausweis (kommt per Post nach Kursende)
  • Ablaufdatum des ADR-Ausweises
  • Klassen, die zu verlängern sind (Klassen 1 bis 9 und Tank)

Hinweis(e):

  • Der Schulungsveranstalter ist Helmut Daxer.
  • Lt. Gesetz berechtigt nur eine 100%ige Anwesenheit zum Prüfungsantritt! Die Auffrischungsausbildung muss in den letzten 12 Monaten VOR Ausweisablaufdatum absolviert werden. Die Verlängerung wird ab dem jeweiligen Ablaufdatum wieder um 5 Jahre verlängert. Bei Fristverfall ist eine neuerliche Ablegung der Lenkerprüfung erforderlich!
  • Diese Auffrischung gilt für alle Gefahrgutklassen.
  • Ihre Daten müssen für die Prüfungen und Ausweise an das Ministerium und der Landesregierung OÖ weitergegeben werden.
  • Gemäß BGBl. II Nr. 531/2021 §12 Abs.7 ersetzt diese Ausbildung eine Ausbildungseinheit für die C95/D95 Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden.

FAQ (Häufige Fragen):

Wie lange ist der ADR-Schein gültig?

  • 5 Jahre

Welche Themen werden im Auffrischungskurs behandelt?

nDer Gefahrgutlenker-Auffrischungskurs dauert immer 2 Tage und es werden in diesen 2 Tagen alle Themen behandelt, also Tank, Stückgut, Klasse 1 und Klasse 7.

Wann sollte die Auffrischung gemacht werden?

  • Am besten im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit, wird die Schulung innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf gemacht wird ab Ablaufdatum um fünf weitere Jahre verlängert (Datum wird immer von der Erstschulung berechnet)

  • Alle Schulungen vor 2024 werden ab dem Prüfungsdatum der Schulung um fünf Jahre verlängert.

Wie viel kostet ein Duplikat und wo bekommt man es?

  • € 60,00, bzgl. Duplikat bitte mit Fr. Simone Karlseder in Kontakt treten (05-7000-7502, simone.karlseder@gmx.at)

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