8855 Tiertransportbetreuer:in für Kurzstreckentransporte
Sie lernen die Grundlagen über die verschiedenen Tierarten, deren Verhalten und den richtigen Umgang mit ihnen. Des Weiteren erfahren Sie die allgemeinen, rechtlichen, technischen und veterinärmedizinischen Vorschriften und Anforderungen bei Tiertransporten. Abschluss mit Prüfung und Befähigungsnachweis.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 11 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
430,00 eur inkl. Unterlagen und Prüfung
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8855 Tiertransportbetreuer:in für Kurzstreckentransporte

Im Kurs lernen Sie die wichtigsten Grundlagen über die verschiedenen Tierarten, deren Verhalten und den richtigen Umgang mit Tieren sowie die wichtigsten allgemeinen, rechtlichen, technischen und veterinärmedizinischen Vorschriften und Anforderungen bei Tiertransporten.

Die Zielgruppe:

  • Fahrer:innen und Betreuer:innen von Tiertransporten mit landwirtschaftlichen Nutztieren (Pferde, Hausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, Geflügel)
  • Personen, die auf den Sammelstellen mit den Tieren umgehen

Die Trainingsinhalte:

  • Physiologie der verschiedenen Tierarten
  • Praktischer Umgang mit Tieren generell
  • Haltung
  • Richtiges Füttern und Tränken
  • Verhalten der Tiere (normal und unter Stress)
  • Befähigungsnachweis für Kurzstreckentransporte.
  • Allgemeine Bedingungen für den Tiertransport
  • Transportpapiere
  • Technische Vorschriften für Transportmittel
  • Transportfähigkeit
  • Praktischer Umgang mit Tieren am Transport (inkl. korrektes Verladen und Entladen)
  • Ladedichte
  • Fahrverhalten
  • Personensicherheit
  • Erste Hilfe
  • Krankheitssymptome und Verhalten im Notfall
  • Multiple Choice Test

Mitzubringen für den Befähigungsnachweis:

  • Praxisnachweis

Praxisbestätigung im Umgang mit Tieren bei Tiertransporten im Ausmaß von mindestens 80 Stunden unter Aufsicht und Anleitung einer Person, die im Besitz eines Befähigungsnachweises ist. (Für Landwirte nicht erforderlich)

  • Unbescholtenheitserklärung

Eigenerklärung, dass keine Vorstrafen wegen Tierquälerei oder wiederholter schwerer Verstöße gegen die Tierschutzgesetze und das Tiertransportgesetz vorliegen (wird direkt im Kurs ausgegeben).

  • Siehe Dokumente (rechts)

Ihr Qualifikationsnachweis:

Gemäß EG-Verordnung 1/2005 und der Tiertransport-Ausbildungsverordnung (TT-AusbVO i.d.g.F.) benötigen Fahrer und Betreuer von Tiertransporten sowie Personen, die auf Sammelstellen mit den Tieren umgehen, einen Befähigungsnachweis, falls der Tiertransport wirtschaftlich erfolgt.

Diese Ausbildung zum Tiertransportbetreuer für Kurzstreckentransporte ist für eine Fahrzeit bis 8 Stunden. Für Transporte über 8 Stunden ist zusätzlich der Kurs Tiertransportbetreuer – Langstrecke erforderlich. Beide Kurse schließen mit einem Multiple Choice Test ab. Bei positiven Prüfungserfolgen erhalten Sie den Befähigungsnachweis für Kurzstreckentransporte bzw. Langstreckentransporte.

Die Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple Choice Test. Für einen positiven Abschluss der Prüfung sind mindestens 60% der gestellten Fragen aus einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgegebenen Fragenkatalog richtig zu beantworten.

Anrechnungen für Kursentfall:

Bei erfolgreichem Abschluss nachfolgender Ausbildungen sind abgesehen von der Unbescholtenheit keine weiteren Voraussetzungen für den Befähigungsnachweis erforderlich; Kurs, Prüfung und Praxiszeit entfallen daher:

  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Fakultät, oder
  • Erfolgreicher Abschluss des Masterstudiums Nutztierwissenschaften oder des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften an der Universität für Bodenkultur, oder
  • Erfolgreicher Abschluss einer nicht unter Ziffer 1 oder 2 genannten universitären Ausbildung oder einer Ausbildung bei einer sonstigen Einrichtung oder Organisation sowie Nachweis mittels Bestätigung der ausbildenden Stelle, dass im Rahmen der Ausbildung die Kenntnisse gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erworben wurden.

Der Befähigungsnachweis ist in diesen Fällen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen.

Hinweis(e):

Gemäß BGBl. II Nr. 531/2021 §12 Abs.7ersetzt der Befähigungsnachweis Tiertransport (Kurs 8855) einmalig eine Ausbildungseinheit für die C95/D95 Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden (einmalig bedeutet, dass dieser nur einmal eingereicht werden kann).

FAQ (Häufige Fragen):

Wird der Befähigungsnachweis Kurzstrecke auch in anderen Ländern anerkannt?

  • Ja in allen Ländern in Europa (unter 8 Stunden).
  • Die Langstrecke ist international gültig.

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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