8882 Maschinistenausbildung für Stand- und Pendelseilbahnen

Zusatzmodul

Nach dem Grundmodul der Maschinistenausbildung richtet sich diese Ausbildung an Kunden, die künftig bei Stand- und Pendelbahnen zum Einsatz kommen sollen.  
ORT WIFI Bad Ischl
Technoparkstraße 3
4820 Bad Ischl
ZEIT 16 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
450,00 eur

8882 Maschinistenausbildung für Stand- und Pendelseilbahnen

Wer als Maschinist:in bei Stand- und Pendelseilbahnen vorgesehen ist bzw. die Betriebsleiterausbildung für diese Anlagen anstrebt, hat zusätzlich zum Grundmodul (Kursnr.8880) dieses Modul samt Abschlussprüfung zu absolvieren.

Hier legen Sie die Basis für die Bewältigung dieser Aufgaben. Gemäß den Vorgaben des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft erarbeiten Sie folgende Inhalte:

Die Zielgruppe:

Für alle Bedienstete, die für die Funktion des Maschinisten für Stand- und Pendelseilbahnen vorgesehen sind, ist zusätzlich zum Grundmodul (Kursnr.8880) dieses Zusatzmodul samt Abschlussprüfung vorgeschrieben.

Die Trainingsinhalte:

  • Seilbahntechnik
  • Elektrotechnik
  • Rechtlicher Teil
  • Spezielle Aspekte der Stand- und Pendelseilbahnen
  • Am 2.Tag Exkursion zu einer Seilbahn (bitte auf geeignete Kleidung achten)

Die Voraussetzungen:

  • Besuch des Grundmoduls (Kursnr.8880)

Die Kurse 8880 und dieser können hintereinander besucht werden.

Jedoch die Prüfung zu dem Grundmodul muss positiv absolviert werden, um am selben Tag danach die Prüfung zum Zusatzmodul machen zu können.

Die Prüfung:

  • schriftliche Prüfung ca. eine Woche nach Kursende
  • Durchführung lt. Prüfungsordnung des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft.
  • Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Zuge der Ausbildung.
  • Prüfungsdetails unter Kursnr. 8883

Ihr Qualifikationsnachweis:

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom Fachverband für Seilbahnwirtschaft Ihr Maschinistenzertifikat „Maschinist für Stand- und Pendelseilbahnen“.

Hinweis(e):

  • Seit 2004 ist die Maschinisten Ausbildung als Zugangsvoraussetzung für Betriebsleiterausbildungen vorgeschrieben.
  • Eine Zulassung zur Prüfung ist nur bei einer Mindestanwesenheit von 75% möglich und die positive Absolvierung des Grundmoduls (Kursnr.8880).