Bildungskarenz / Bildungsteilzeit am WIFI OÖ Bildungskarenz / Bildungsteilzeit am WIFI OÖ

Voraussetzungen Bildungskarenz


Was müssen Sie vor Antritt Ihrer Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit beachten?

Voraussetzung für Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmern, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung karenzieren zu lassen. Diese Karenzierung muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (Sonderregelung für Saisonkräfte).

Dauer: Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil mindestens 2 Monate umfassen. Maximal sind 12 Monate geförderte Bildungskarenz möglich. Der Verbrauch in Teilen ist innerhalb von 4 Jahren zulässig.

Aus- und Weiterbildungen: Die Bildungskarenz kann für Höherqualifizierungen, Fremdsprachenschulungen oder das Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen in Anspruch genommen werden.

Bildungsnachweis: Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Durchrechnungszeitraum mindestens 20 Stunden pro Woche dauern (10 Stunden Präsenzzeit + 10 Stunden Lernzeit). Bei Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die objektiv keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, hat die Ausbildung mindestens 16 Wochenstunden (8 Stunden Präsenzzeit + 8 Stunden Lernzeit) zu betragen. Wenn die Ausbildung mit einer Prüfung abschließt, kann das AMS bis zur Prüfung zusätzliche Lernzeiten genehmigen. Eine Lernzeitbestätigung zur Vorlage beim AMS wird vom WIFI-Kundenservice auf Anfrage ausgestellt.

WIFI-Bildungsberatung: Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Bildungsplans. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Bildungsberater unter 05/7000-77.

Antragstellung und Auszahlung: Der Antrag ist bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragsstellung zuerkannt werden. Während der Zeit erhält die karenzierte Person vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, jedoch mindestens den täglichen Mindestbetrag.

AMS-Info "Bildungskarenz"
 



Voraussetzung für Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung Ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Diese Arbeitszeitreduktion muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Bildungsteilzeit kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (Sonderregelung für Saisonkräfte). Die Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit zwischen mindestens 25% und höchstens 50%, die verbleibende wöchentliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht unterschreiten.

Dauer: Die Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Beobachtungszeitraums von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von maximal 2 Jahren abgeschlossen werden.

Aus- und Weiterbildungen: Die Bildungsteilzeit kann für Höherqualifizierungen, Fremdsprachenschulungen oder das Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen in Anspruch genommen werden.

Bildungsnachweis: Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Stunden pro Woche inkl. Lernzeiten muss schriftlich nachgewiesen werden. Diese kann nach Kursbuchung auf Anfrage beim WIFI Kundenservice angefordert werden.

Antragstellung und Auszahlung: Der Antrag ist bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS (Wohnbezirk) zu stellen. Das Bildungsteilzeitgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragsstellung zuerkannt werden. 

Bildungsteilzeit kann mit Bildungskarenz kombiniert werden siehe dazu Punkt Kombination von Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld in der AMS-Info.

AMS-Info "Bildungsteilzeit"


Hinweis für Arbeitgeber: pro Betrieb kann nur an eine bestimmte Anzahl von Personen Bildungsteilzeitgeld ausbezahlt werden!