Brandschutztechnikseminar
Zur Betreuung von Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) sind für die Brandschutzbeauftragten entsprechende Fachkenntnisse erforderlich. Das nötige Grundwissen erarbeiten Sie sich hier gemäß Ausbildungsrichtlinie TRVB 117 O. Der Kurs beinhaltet die Erweiterung des österr. Brandschutzpasses.5660 Wasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen
Beschreibung des Kurses
Dieser Kurs dient zum Verstehen der Funktionen der technischen Brandschutzeinrichtungen, der möglichen Fehlerquellen und Störungsursachen und zeigt alle relevanten Schritte in der betriebsinternen Alarmorganisation auf. Praxisnah wird hier auf die Bedienung und Handhabung der Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) nach eingegangen.
Die Zielgruppe
Die Voraussetzungen
- Die Voraussetzung für die Übernahme der Funktion als „Sprinklerwart:in im Betrieb“, ist
- die Ausbildung Modul 1 – Brandschutzwart:in (Kursnr.5652),
- die Ausbildung 5660 Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) sowie
- die persönliche Einschulung durch den Anlagen-Errichter vor Ort an der betriebseigenen Anlage.
Die Trainingsinhalte
- Grundlagen, Arten, Aufbau und Wirkungsweise der Alarmierung
- Auslösung im Brandfall
- Pflichten des Betreibers
- Aufgaben des Betreuers
- Aufrechterhaltung des Schutzwertes
Mitzubringen
- Brandschutzpass (wenn vorhanden)
Ihr Qualifikationsnachweis
- Zeugnis (es gibt eine kurze schriftliche Prüfung)
- Eintrag im Brandschutzpass (wenn vorhanden)
Hinweis
- Dieser Kurs gilt als Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses für Brandschutzbeauftragte um weitere 5 Jahre.
- Erweiterte Ausbildungen (Brandschutztechnikseminar) sind von jenen Brandschutzbeauftragten nach der Grundausbildung (Kursnr.5652 + 5653) zu besuchen, in deren Wirkungsbereich eine Wasserlöschanlage (Sprinkleranlage) fällt.
- Diese Seminare können auch von allen interessierten Personen ohne Grundausbildung besucht werden.
FAQ (Häufige Fragen)
Welche Voraussetzungen brauche ich, wenn ich im Betrieb als Sprinklerwart:in eingesetzt werden soll?
Für die Übernahme dieser Funktion sind Modul 1 „Brandschutzwart:in“, die Ausbildung „Wasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen“ und eine persönliche Einschulung durch den Anlagen-Errichter an der betriebseigenen Anlage erforderlich. Der Kurs allein reicht dafür daher nicht aus.
Ja. Der Kurs gilt für Brandschutzbeauftragte als Verlängerung eines gültigen Brandschutzpasses um weitere fünf Jahre
Brandschutzbeauftragte müssen die erweiterte Ausbildung absolvieren, wenn eine Wasserlöschanlage in ihren Wirkungsbereich fällt. Die Ausbildung kann darüber hinaus auch von interessierten Personen und Feuerwehrmitgliedern ohne vorherige Grundausbildung besucht werden.
Dieses Seminar bieten wir auch:
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