Fachkräftestipendium

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie haben Anspruch auf das Fachkräftestipendium, wenn Sie

  • arbeitslos sind,
  • wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind oder
  • selbstständig sind, aber Ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben.
  • Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt,
  • Sie haben keinen Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität und
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausbildung.
  • Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen.

Bitte beachten Sie:

Tertiäre Ausbildungen (Studien an Universitäten oder Fachhochschulen) können mit dem Fachkräftestipendium gemäß § 34b (3) AMSG nicht gefördert werden.

Welche Ausbildungen werden gefördert?

Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, 

  • für Branchen in denen Fachkräfte fehlen und
  • die Ihnen einen Abschluss ermöglichen.

Branchen, in denen Fachkräfte fehlen:

  • MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik),
  • Gesundheit und Sozialberufe.

Einen Überblick über alle geförderten Ausbildungen finden Sie in der Ausbildungsliste.

Besonders hervorzuheben sind hierbei die Werkmeisterschulen sowie die Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung.

Bitte beachten Sie: 

Förderbar sind nur jene Ausbildungen, die planmäßig innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden können.

Wie hoch ist das Stipendium?

Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie hier. Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben und dieser Tagsatz höher als der Mindestbetrag, wird der Leistungsanspruch in jener Höhe weiter gewährt.

Mehr noch: Sie sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Wie lange erhalten Sie das Stipendium?

Solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.

Wie beantragen Sie das Stipendium?

Persönlich bei Ihrem AMS: Wenden Sie sich einfach an Ihre AMS-Beraterin, Ihren AMS-Berater.

Bitte bedenken Sie:

  • Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem AMS vor Beginn der Ausbildung ist erforderlich.
  • Das Fachkräftestipendium darf frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung genehmigt werden.