Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsvertrauensperson

Für die Teilnahme am Sicherheitsfachkraft (SFK)-Lehrgang ist ein HTL-Abschluss oder eine Meisterqualifikation mit 2-jähriger Berufspraxis erforderlich. Alle anderen Berufsgruppen müssen für die Lehrgangsteilnahme 4 Jahre Berufspraxis und eine positive Aufnahmeprüfung vorweisen. Diese gesetzlich erforderliche Prüfung findet im Anschluss an die Informationsveranstaltung statt und soll Ihr Gefühl für technisches Denken testen.
Sie lernen das ASchG umzusetzen und erarbeiten sich Ihre Kompetenz für die Rechtsgrundlagen - Normen - Organisation - Evaluierung - Ergonomie - Schadstoffe - Kosten-Nutzen-Analyse - Psychologie - Schnittstellen mit verwandten Gebieten - Gefahrenermittlung. Mit Selbststudium und Abschlussprüfung.
Sie lernen die verschiedensten Arten der Evaluierung (Herstellerangaben, EMES und die Erkenntnisse aus Messungen) kennen und können daraus präventive Maßnahmen im Unternehmen setzen. Als Grundlage dazu dient die neue Verordnung über elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.



Sie erfahren die aktuellen Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, in der Arbeitsstätten-VO, der Arbeitsmittel-VO und der Grenzwerte-VO. Sie können gemeinsam mit Ihren Trainern Fragen zu den Themen, mit denen Sie täglich zu tun haben, diskutieren und sich außerdem mit anderen Teilnehmern austauschen.
In diesem SCC-Update-Workshop für Sicherheitsvertrauenspersonen wird Ihre Vorbereitung zu diesem Thema noch vertieft. Im zweiten Teil des Workshops findet der Prüfungsteil statt. Prüfung akkreditiert durch die Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich und ist damit international anerkannt!