Förderung vom Land OÖ "Innovative Skills für KMUs"
Förderrichtlinien ab 1.1.2023 - 31.12.2023
Wer wird gefördert
Klein- und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und Investitionen in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen tätigen.
Förderbarer Personenkreis
Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt sind und folgender Zielgruppe angehören:
- Männer unter 45 Jahre mit Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 45 Jahre mit Matura / Berufsreifeprüfung oder abgeschlossenem Studium
- Alle Personen in Ausbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt
Was wird gefördert
Kurs- und Prüfungskosten für Ausbildungsmaßnahmen, die bis 31.12.2023 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Gefördert werden Kurskosten (ohne Prüfungsgebühren) ab mindestens 250 Euro pro Kurs und Teilnehmer:in
Förderhöhe
- 50% der Kosten für Ausbildungsmaßnahmen exkl. MwSt.
- Zusätzlich 10% für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50%
Der Antrag muss VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Amt der OÖ. Landesregierung einlangen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der OÖ Landesregierung bzw. unter 0732 7720-15121.