Förderung vom Land OÖ "Innovative Skills für KMUs"
Förderrichtlinien ab 1.1.2026 - 31.12.2028
Wer wird gefördert
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen tätigen.
Förderbarer Personenkreis
Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind und folgender Zielgruppe angehören:
- Männer unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit einer Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura [ausgenommen AHS-Matura], Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenes Studium…)
Was wird gefördert
Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden, die bis 31.12.2028 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 500 Euro pro Kurs und Teilnehmer/in betragen.
Förderbar sind jene Kurse in den Schwerpunkten Digitalisierung, Technologien, Innovationen, Export, Fremdsprachen und Nachhaltigkeit, zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Oberösterreich.
Förderhöhe
- 30 % der Kosten für Weiterbildungen exkl. MwSt. (bis zu max. 1.000 Euro pro Person und Kurs)
- 50 % der Kosten für Weiterbildungen exkl. MwSt. (bis zu max. 1.500 Euro pro Person und Kurs) für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 Prozent
Der Antrag muss VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Amt der OÖ Landesregierung einlangen. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der OÖ Landesregierung bzw. unter 0732 7720-15121.