Ausbildungsvereinbarung Ausbildungsvereinbarung

Ausbildungsvereinbarung (Mustervertrag)

Ausbildungsvereinbarung (Mustervertrag)

Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten
Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen beträchtliche Summen in die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter investieren und einzelne Mitarbeiter kurz nach Abschluss der Ausbildung dann das Unternehmen verlassen. Eine Rückzahlungsvereinbarung bietet dem Unternehmen dagegen zumindest "teilweisen Schutz".

Eine derartige Vereinbarung könnte wie folgt formuliert werden:


Rückzahlungsvereinbarung

Im Zusammenhang mit der Ausbildung (zum) .................................................................... fallen Kosten in Form von Kursbeiträgen an.

Diese Kosten werden wahrscheinlich EURO ..................... betragen.

Herr/Frau ...................................................verpflichtet sich, die effektiv angefallenen, vom Dienstgeber getragenen Kosten dieser Ausbildung, die für ihn/sie auch ausserhalb des bestehenden Dienstverhältnisses wirtschaftlich verwertbare, hiermit ausdrücklich anerkannte Vorteile begründet, dem Dienstgeber zu vergüten bzw. zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von ........................ 1) Jahren nach dem Ende der Ausbildung infolge Kündigung seitens des Dienstnehmers, vorzeitigen Austritts ohne wichtigen Grund oder gerechtfertigter Entlassung aus Verschulden des Dienstnehmers endet.

Diese Rückzahlungsverpflichtung verringert sich für jeden vollen Monat eines aufrechten Dienstverhältnisses ab Abschluss der Ausbildung um jeweils ein .......................... 2) des Gesamtbetrages.

............................., am .............................

Der Dienstnehmer : ........................................

Der Dienstgeber: ............................................


Fußnoten:
1) Je nach Art der Ausbildung und den verursachten Kosten kann eine Höchst-Bindungsdauer bis zu 4 Jahren vereinbart werden. Bei "durchschnittlich aufwendigen Ausbildungen" ist von einer maximalen Bindungsdauer bis zu 3 Jahren auszugehen.

2) Bei einer vereinbarten Bindungsdauer von 3 Jahren wäre einzufügen "Sechsunddreißigstel", bei 2 Jahren bspw. "Vierundzwanzigstel".