Weiterbildungszeit
Weiterbildungszeit - Weiterbildungsteilzeit
Die Beantragung der Beihilfe(n) ist seit 08.06.2026 möglich.
Die Beihilfe ist jährlich mit EUR 150 Mio. begrenzt.
Fördervoraussetzungen im Detail unter: www.ams.at, T 050-904440
Wenn Sie mit Ihrer/Ihrem Dienstgeber/in eine Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit vereinbaren und eine Aus- und Weiterbildung absolvieren möchten, unterstützt Sie das AMS während dieser Zeit – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Weiterbildungszeit und die damit verbundene Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe?
- Sie sind über 18 Jahre alt und unterliegen somit nicht der Ausbildungspflicht
- Beschäftigungsdauer: Mindestens zwölf Monate vollentlohnt beim aktuellen Dienstgeber (in Saisonbetrieben: zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate und drei Monate direkt vor Beginn)
- Sie haben während den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen.
- Verpflichtende Bildungsberatung, wenn Ihr Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von € 3.465,00 liegt, ist vor Antragstellung beim AMS(BerufsInfoZentrum) eine Bildungsberatung erforderlich.
- Bei abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium haben Sie mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeit in Österreich und davon 12 Monate ununterbrochen bei Ihrem aktuellen Dienstgeber.
- Sie haben mit Ihrem Dienstgeber eine „Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist immer der erste Schritt. Erst nach dieser Vereinbarung mit dem Dienstgeber kann das AMS entscheiden, ob ein Beratungsgespräch notwendig ist und/oder ob eine Weiterbildungsbeihilfe gewährt werden kann (bzw. nach zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Prüfung durch das AMS)
Welche Aus- und Weiterbildungen können gefördert werden?
- Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate und hat mindestens 20 Wochenstunden (bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit 16)
- Für Studien gilt: 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten).
- Teilnahmebestätigungen sind verpflichtend. Wer die Nachweise nicht bringt, muss die Förderung zurückzahlen.
- Ausschließlich Kurse / Lehrgänge in Präsenz bzw. Live-Online
In welcher Höhe kann es Weiterbildungsbeihilfe geben?
- Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
- Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von EUR 3.465,00 (Wert 2026) muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen.
Kann man die Weiterbildungszeit gleich nach der Elternkarenz nutzen?
- Nein. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen künftig mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen
Wo beantrage ich die Beihilfe?
- Entweder persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle oder über Mein.AMS.
- Registrierungsmöglichkeiten siehe: MeinAMS