Bildungskonto des Landes OÖ

Förderperiode 2023 - 2026
(Auszug aus den Richtlinien)

Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer:innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw.  Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger:innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer:innen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 3.000,- brutto beträgt. (Bei OÖ. Digi-Bonus max. € 4.000,-)
  • Ein-Personen-Unternehmer:innen und Kleinunternehmer:innen mit max. fünf Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte). Bei Unternehmer:innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als
    € 3.000,- brutto betragen

Nicht gefördert werden

  • Personen, die beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc, etc.)
  • alle esoterischen und energetischen Aus- und Weiterbildungen
  • der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Kurskosten unter € 100,-
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungskosten

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen ab € 100,- (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen)
  • 75 % Anwesenheit erforderlich (Nachweis durch Teilnahmebestätigung)
  • Antrag ist bis spätestens 6 Monate nach Kursende bzw. Ablegung der Abschlussprüfung einzureichen

Förderhöhe

Grundsätzlich 30 % der Kurskosten bis zur max. Gesamtförderhöhe von € 2.200,-

60 % der Kurskosten bis zur max. Gesamtförderhöhe von € 4.000,-

  • OÖ. Digi-Bonus: für höherwertige digitale Ausbildungen mit mindestens
    24 Unterrichtseinheiten in den Bereichen Applikationsentwickler:in, Netzwerktechniker:in, Programmiersprachen, Soft- und Hardwareausbildungen

60 % der Kurskosten bis zur max. Gesamtförderhöhe von € 2.700,-

  • OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- u. Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- u. Betreuungseinrichtungen
  • OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen: für Medizinische Assistenzberufe, Pflege- und Sozialbetreuungsberufe, Heimhilfe, medizinische Masseur:in und Heilmasseur:in
  • OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz)
  • OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger:innen (Details siehe „Wer wird gefördert“)
  • Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 2.400,- brutto beträgt
  • Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
  • Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als max. den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.

Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von € 1.000,- förderbar.
Detailinformationen und Förderantrag unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm, T: 0732-7720-14900