

Abfallsammler, -behandler und -beauftragter
Sie lernen das Abfallrecht anzuwenden, um die Tätigkeit als gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Abfallbeauftragten ausüben zu können. Sie beherrschen so das Meldewesen an die Behörden und die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes. Mit der Abschlussprüfung erlangen Sie den Nachweis der fachlichen Eignung.
Sie erarbeiten sich das Fachwissen für die informative Befragung, um die gewerbliche Tätigkeit des Sammlers von nicht gefährlichen Abfällen ausüben zu dürfen. Die Inhalte: Rechtliche Vorschriften - chemisch-technische Zusammenhänge - Abgrenzungen zum ADR - Arbeitnehmerschutz und Klassifikation von Abfällen.
Sie erarbeiten sich das Fachwissen für die Prüfung, um die gewerbliche Tätigkeit des Sammlers von gefährlichen Abfällen ausüben zu dürfen. Die Inhalte: Rechtliche Vorschriften - chemisch-technische Zusammenhänge - Gefahrguttransportvorschriften - Brandverhütung - Verwertungsmöglichkeiten - Arbeitnehmerschutz und Klassifikation von Abfällen.
Schriftliche und mündliche Prüfung zum abfallrechtlichen Geschäftsführer für das Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen nach § 26 AWG 2002.