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Skills Schecks

Skills Schecks

Digitalisierung durch Höherqualifizierung meistern - bis zu 50% Kurskosten förderbar!

Eine Förderung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft für den Zeitraum 02.03.2026 - 15.12.2026 (vorzeitige Schließung möglich)

Im Rahmen der Skills Schecks werden 50 % der Kosten von beruflichen Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen nachhaltigen bzw. Digitalisierung der Wirtschaft beitragen, für Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich bis max. € 5.000,- pro Person gefördert (max. 5 Personen pro Unternehmen).

Anwendertraining

Betriebssysteme / Netzwerke / Server

Digitalisierung

IT-Management

IT-Security / Datenschutz

Mediendesign

Softwareentwicklung / Datenbanken

Microsoft Office eLearning Kurse

Künstliche Intelligenz - KI

 

 

FÖRDEREMPFÄNGER:

Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform mit einer Niederlassung in Österreich, jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen. Besonders angesprochen werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.

Im Zuge der Skills Schecks 2026 wird der Fokus auf folgende Weiterbildungsaspekte gelegt:

  • Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit und/oder zur digitalen Transformation des Unternehmens beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen einen klaren Schwerpunkt in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen.
  • Besonders berücksichtigt werden Weiterbildungen, die Kompetenzen in den Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035 vermitteln und deren betriebliche Umsetzung unterstützen. Dazu zählen Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Life-Sciences und Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.

Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden. 

FÖRDERHÖHE:

Gefördert werden 50 % der externen Weiterbildungskosten bis max. € 5.000,- pro Person. Pro Unternehmen können max. 5 Personen geschult werden.

ANTRAGSTELLUNG:

Die Einreichung erfolgt elektronisch VOR Kursbeginn und VOR Rechnungslegung und ist je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 15.12.2026 möglich. Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Detaillierte Informationen unter https://www.ffg.at/ 
bzw. https://www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2025 
oder 05-7755-2314