Was die neue Weiterbildungs(teil)zeit bedeutet
Für die neuen Förderungen gelten klare Voraussetzungen, darunter:
- Weiterbildungszeit: Die Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate und hat mindestens 20 Wochenstunden; bei Betreuungspflichten 16 Wochenstunden
- Weiterbildungsteilzeit: reduzierte Arbeitszeit neben Weiterbildung, mindestens 4 Monate, mindestens 10 Wochenstunden; bei Betreuungspflichten 8 Wochenstunden
- mindestens 12 Monate durchgehend vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
- schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- kein automatischer Rechtsanspruch auf Bewilligung
- bei abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigung
- keine Ausbildungspflicht (= Vollendung des 18. Lebensjahres)
- kein direkter Anschluss an Elternkarenz, da eine Wartefrist von 26 Wochen gilt
- Sie haben während der letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen
Gefördert werden nur arbeitsmarktrelevante Aus- und Weiterbildungen in Präsenz oder im Live-Online-Format. Reine eLearning-Kurse, Hobbykurse oder betriebliche Grundausbildungen sind nicht förderbar.
Der Antrag beim AMS ist frühestens 3 Monate vor Kursbeginn möglich. Dafür braucht es unter anderem die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, eine Kursanmeldung und einen Bildungsplan. Erst nach positiver AMS-Entscheidung wird die Vereinbarung wirksam. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das, dass Weiterbildung noch gezielter geplant werden sollte. Wichtig sind ein klarer Bildungszweck, eine realistische Zeitplanung und eine gute Abstimmung mit dem Unternehmen. Wer früh prüft, welche Qualifikation beruflich sinnvoll ist, kann die neue Regelung besser nutzen.
So nutzen Sie die Weiterbildungs(teil)zeit mit dem WIFI OÖ
Ob Digitalisierung, Speexx-Kurse aus der Sprachenwelt, Betriebswirtschaft, Technik, Führung oder Persönlichkeitsentwicklung: Wer Weiterbildung strategisch plant, stärkt die eigene Position am Arbeitsmarkt und bleibt auch bei neuen Anforderungen handlungsfähig. Die Weiterbildungs(teil)zeit kann eine wertvolle Möglichkeit sein, Lernen bewusst in den Berufsweg zu integrieren – und das WIFI OÖ unterstützt Sie dabei. Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter dem Punkt „Weiterbildungszeit“.
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Beratung unter Tel. 05/7000-77 oder kundenservice@wifi-ooe.at
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