2437 Das Berufsausbildungsgesetz
Die Auswirkungen des Berufsausbildungsgesetzes auf die betriebliche Ausbildungspraxis bilden den Schwerpunkt des Seminars. Mit praxisnahen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen und erhalten Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Fragestellungen rund um die Lehrlingsausbildung – von Vertragsabschluss bis zur Lehrabschlussprüfung.
Modul 6 der Reihe Arbeits- und Sozialrecht – einzeln buchbar, aber auch Teil eines vertieften Gesamtüberblicks.
Die Zielgruppe
- Personen, die Lehrlinge ausbilden und ihr Wissen auffrischen und vertiefen möchten
- Ausbildungsverantwortliche und Ausbildungsleiter:innen
- Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen
Die Trainingsinhalte
- Lehrlingsstelle und Lehrberechtigte: Aufgaben der Lehrlingsstelle; Voraussetzungen für Lehrberechtigte
- Lehrling und Lehrberufsliste: Begriffsbestimmung Lehrling; Lehrberufsliste als Grundlage anerkannter Lehrberufe
- Ausbildungsvorschriften und Lehrvertrag: Ausbildungsvorschriften; Inhalte und Pflichten des Lehrvertrags; Probezeit
- Ausbilder:innen und Ausbildungsleiter:innen: Anforderungen an Ausbilder:innen und Ausbildungsleiter:innen; Ausbilderkurs
- Lehrverträge: Auflösung und Endigung: Ordentliche Auflösung bzw. Endigung des Lehrvertrags; außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen
- Lehrvertragspflichten und Prüfungsordnung: Pflichten aus dem Lehrvertrag; Prüfungsordnung
- Lehrabschlussprüfung und Berufsschule: Ablauf der Lehrabschlussprüfung; Zusammenspiel mit der Berufsschule
- Lehrlingsförderung: Überblick über Fördermöglichkeiten für Lehrbetriebe
Die Trainingsziele
Sie kennen...
- die zentralen Begriffe und Institutionen der Lehrlingsausbildung – Lehrlingsstelle, Lehrberechtigte, Lehrling und Lehrberufsliste.
- die Ausbildungsvorschriften sowie die wesentlichen Inhalte und Pflichten aus dem Lehrvertrag inkl. Probezeit.
- die Anforderungen an Ausbilder:innen und Ausbildungsleiter:innen sowie den Ausbilderkurs.
- die Möglichkeiten der Auflösung und Beendigung von Lehrverhältnissen, einschließlich der außerordentlichen Auflösung.
- die Prüfungsordnung, die Lehrabschlussprüfung sowie das Zusammenspiel mit der Berufsschule.
- die Möglichkeiten der Lehrlingsförderung.
Alle Module der Reihe Arbeits- und Sozialrecht
- Der Dienstvertrag
- Urlaubsrecht, Krankenstand und sonstige Dienstverhinderungen
- Arbeitszeitrecht und Mutterschutz
- Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
- Das Arbeitsverfassungsgesetz
- Einführung in das Versicherungs- und Beitragsrecht nach dem ASVG
Sie möchten alle Module im Zusammenhang besuchen? Zur Gesamtreihe Arbeits- und Sozialrecht
FAQ (Häufige Fragen)
Lehrberechtigt ist, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. fachliche Eignung nachweist.
Die Probezeit beträgt grundsätzlich die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses.
Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe, etwa gravierender Pflichtverletzungen, kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden.
Ja, in der Regel ist der Nachweis der Ausbilderqualifikation (z. B. Ausbilderkurs oder -prüfung) Voraussetzung für die Lehrberechtigung.
Ja, es stehen verschiedene Formen der Lehrlingsförderung zur Verfügung, etwa Basisförderung oder Förderungen für bestimmte Zielgruppen. Hier finden Sie alles zur Förderung Lehre
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