Kollektivverträge

Kollektivverträge

In diesem Seminar erhalten Sie Sicherheit hinsichtlich der praktischen Durchführung der Personalverrechnung, der arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen und der Meldepflichten im Sinne des BUAG in der Baubranche.
Nach diesem Seminar sind Sie auf die Abrechnung von Arbeitern und Angestellten im Transportgewerbe bestens vorbereitet und wissen über die Besonderheiten Bescheid.

Das Kursprogramm 2024/25 ist spätestens ab 29.4.2024 online.

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Nach diesem Seminar beherrschen Sie die Abrechnung von Beschäftigten in der Gastronomie und wissen über die Besonderheiten Bescheid.
Im Seminar lernen Sie die Besonderheiten der kollektivvertraglichen Bestimmungen für Arbeiter im Kollektivvertrag Maschinen-, Metallwaren und Gießereiindustrie kennen. Anhand von Beispielen wird die korrekte Umsetzung in der Praxis konkretisiert.

Das Kursprogramm 2024/25 ist spätestens ab 29.4.2024 online.

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In diesem Seminar ermitteln Sie anhand von Beispielen die arbeitsrechtlichen Ansprüche sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen von verschiedenen Bezugsteilen. Sie machen sich mit den Besonderheiten dieser Branche und der korrekten Abrechnung vertraut.

Das Kursprogramm 2024/25 ist spätestens ab 29.4.2024 online.

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Praxisbezogene Tipps zu Einstufung und Umstieg
Im Seminar „Personalverrechnung für Angestellte und Lehrlinge mit dem Kollektivvertrag im Handel“ erhalten Sie einen Überblick über die personalverrechnungsseitig relevanten Besonderheiten des Kollektivvertrages mit Fokus auf das Thema Arbeitszeitmodelle sowie Grundlagen der Einstufung.

Das Kursprogramm 2024/25 ist spätestens ab 29.4.2024 online.

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In diesem Seminar erhalten Sie Sicherheit hinsichtlich der praktischen Durchführung der Personalverrechnung, der arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen und der Meldepflichten im Sinne des BUAG in der Baubranche.
Praxisbezogene Tipps zu Einstufung und Umstieg
Sie erhalten einen Überblick über die Besonderheiten des neuen Gehaltsystems: Seit dem 1. Dezember 2017 besteht für Handelsbetriebe die Möglichkeit den neuen Kollektivvertrag für ihre Angestellten und Lehrlinge anzuwenden. Ab 1. Dezember 2021 ist das neue Entgeltsystem verpflichtend.
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