

Kollektivverträge




Sie erhalten einen Überblick über die Besonderheiten des neuen Gehaltsystems: Seit dem 1. Dezember 2017 besteht für Handelsbetriebe die Möglichkeit den neuen Kollektivvertrag für ihre Angestellten und Lehrlinge anzuwenden. Ab 1. Dezember 2021 ist das neue Entgeltsystem verpflichtend.
