Vom Vertragsabschluss bis zur Kündigung
Die Kenntnis des allgemeinen Versicherungsvertragsrechtes ist essentiell, wenn man in der Versicherungsbranche tätig ist. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen vom Vertragsabschluss bis zur Kündigung samt Beispielen aus der OGH-Rechtsprechung.
16357 Der Lebenszyklus des Versicherungsvertrages

Die Kenntnis des allgemeinen Versicherungsvertragsrechtes ist essentiell, wenn man in der Versicherungsbranche tätig ist. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen vom Vertragsabschluss bis zur Kündigung samt Beispielen aus der OGH-Rechtsprechung.
Die Zielgruppe
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Die Voraussetzungen
-
Die Teilnehmer:innen haben Basiskenntnisse zum Versicherungsvertragsrecht.
Die Trainingsinhalte
- Vertragsabschluss
- Prämie
- Rücktrittsrecht und Leistungsfreiheit
- Vorvertragliche Aufklärungspflicht
- Gefahrerhöhung
- Obliegenheiten
- Fälligkeit und Verjährung
- Kündigung
Der Trainer/ Die Trainerin
Dr. Nora Michtner
Geförderter Preis
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten OÖ € 69,--. Der Normalpreis für das Seminar beträgt € 179,--, die Fachgruppe Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheitenr OÖ fördert € 110,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.
Anrechnung an Ihre Weiterbildungsverpflichtung
Die Inhalte entsprechen dem Modul 1 (Fach- und Spartenkompetenz) des Lehrplans für Versicherungsmakler vom 11.07.2019. Angerechnet werden 6,5h netto IDD für Modul 1. Es gibt keine Teilnahmebestätigung für einzelne Module bei einem Seminar. Teilnahmebestätigungen werden ausnahmslos für das gesamte Seminar erteilt – sofern der bzw. die Teilnehmer:in pünktlich bei Seminarbeginn und die gesamte Seminarzeit anwesend ist.