Die Maklerpraxis zur optimalen Betreuung streitbarer Kfz-Schadensfälle
Den Teilnehmer:innen soll ein Gefühl dafür vermittelt werden, was bei einem Verkehrsunfall zu machen und worauf zu achten ist. Es sollen die Teilnehmer:innen darüber hinaus auch in die Lage versetzt werden, einzuschätzen, was in konkreten Situationen realistischerweise durchgesetzt werden kann.
16380 Der Verkehrsunfall & das gerichtliche Nachspiel

Den Teilnehmer:innen soll ein Gefühl dafür vermittelt werden, was bei einem Verkehrsunfall zu machen und worauf zu achten ist. Es sollen die Teilnehmer:innen darüber hinaus auch in die Lage versetzt werden, einzuschätzen, was in konkreten Situationen realistischerweise durchgesetzt werden kann.
Die Zielgruppe
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Die Trainingsinhalte
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen
- Zivilverfahren vs. Strafverfahren inkl. Verfahrenskosten
- Strafverfahren
- Korrekte Schadensmeldung
- Merkantiler Minderwert
- Haushaltshilfe
- Rechtsschutz bei Verkehrsunfällen
- Ablöse Reparaturkosten
- Pflegekosten
- Privatbeteiligung
- Wrackbörse
- Schmerzengeld
- Viele weitere Tipps für Ihre Maklerpraxis
Der Trainer/ Die Trainerin
Mag. Thomas Bodingbauer
Geförderter Preis
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Versicherungsmakler OÖ € 69,--. Der Normalpreis für das Seminar beträgt € 179,--, die Fachgruppe Versicherungsmakler OÖ fördert € 110,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.
Anrechnung an Ihre Weiterbildungsverpflichtung
Die Inhalte entsprechen dem Modul 1 (Fach- und Spartenkompetenz) des Lehrplans für Versicherungsmakler vom 11.07.2019. Angerechnet werden 6,5h netto IDD für Modul 1. Es gibt keine Teilnahmebestätigung für einzelne Module bei einem Seminar. Teilnahmebestätigungen werden ausnahmslos für das gesamte Seminar erteilt – sofern der bzw. die Teilnehmer:in pünktlich bei Seminarbeginn und die gesamte Seminarzeit anwesend ist.