2431 Prüfung: Arbeits- und Sozialrecht
Mit der Prüfung schließen Sie die Reihe: Arbeits- und Sozialrecht ab. Die Prüfung findet in mündlicher Form statt.
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Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.

2431 Prüfung: Arbeits- und Sozialrecht

Prüfungsvoraussetzung:

Besuch der Seminare 2432 bis 2438.

Die Prüfung:

Die Prüfung wird als Fachgespräch vor einer Prüfungskommission bestehend aus zwei Prüfer:innen durchgeführt.; Dauer ca. 15 Minuten.

Mindestens einer der Prüfer:innen ist auch Trainer im Lehrgang.

Bei der Prüfung dürfen keine Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden.

Bei positivem Abschluss wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis erhalten Sie im Anschluss an die mündliche Prüfung überreicht.