5646 Strahlenschutz-Fortbildung für Techniker:innen
Die Zielgruppe
StrahlenschutzbeauftragteDie Trainingsinhalte
- Grundlagen der Kernphysik und der ionisierenden Strahlen
- Dosimetrie
- Strahlenschutz,
- Messung ionisierender Strahlung
- Aktuelles zum Strahlenschutzrecht aus der Praxis
Die Trainingsziele
Im Rahmen dieses Fortbildungskurses werden die für Techniker relevante Themen des Strahlenschutzes und die geltenden Rechtsvorschriften behandelt. Diese Veranstaltung kann als verpflichtende Fortbildungsveranstaltung nach AllgStrSchV 2020 § 82 in Verbindung mit Anlage 18 besucht werden.Hinweis
Aus- und Fortbildung im nicht-medizinischen Bereich:
Im Zeitraum von 5 Jahren müssen Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 80 Abs. 3 und 5 und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen,
im Ausmaß von mindestens 8 Stunden, wenn deren Tätigkeit mit Strahlenquellen nicht unter die Bereiche
- Umgang mit Messeinrichtungen, Feuerwarmgeräten und Füllstandsanzeigern fällt.
im Ausmaß von mindestens 4 Stunden, wenn sich deren Tätigkeit der allgemeinen Strahlenschutzverordnung in der geltenden Fassung genannten Bereiche wie
- Umgang mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht
- Umgang mit Füllstandsanzeigern, Feuerwarngeräten und Geräten zur Ableitung statischer Elektrizität
beschränken.
