5756 Ausbildung Dampfturbinenwärter:in
In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Dampfturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 40 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.745,00 eur inkl. Unterlagen und theoretischer Prüfung,Buchungen ab 1.7.2024: € 1800,-

5756 Ausbildung Dampfturbinenwärter:in

In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die, unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, zur Erlangung eines Dampfturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.

Die Zielgruppe:

Interessenten an der Tätigkeit als Dampfturbinenwärter:in

Die Trainingsinhalte:

  • Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Dampfturbinen-Betrieb
  • Dampfturbinen-Bauarten und -Bauelemente
  • Dampfturbinen-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser und Wasseraufbereitung im Kraftwerksbetrieb

Ihr Qualifikationsnachweis:

Zeugnis

Hinweis(e):

  • Die Theorie schließt am letzten Kurstag mit einem Test ab.
  • Die Kosten für die „Verwendungsprobe“ (praktische Betriebswärterprüfung) sind nicht im Preis inkludiert.

Information zur Erlangung des Betriebswärterzeugnisses

Die gesetzlichen Grundlagen sind das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und die Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV).

Ablauf:

  • Besuch des jeweiligen Kurses mit Anwesenheitspflicht und abschließendem Test. Bei positivem Abschluss erhält der/die Teilnehmer/in eine Kursbestätigung.
  • Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert, wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
  • Spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses und der praktischen Verwendung muss der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Zulassung zur Betriebswärterprüfung beantragen. Diese hat durch einen amtlich bestellten Prüfungskommissar (gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz) zu erfolgen.

Die Betriebswärter-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil kann schriftlich oder mündlich sein. Der praktische Teil ist eine sogenannte „Verwendungsprobe“, das heißt, es wird überprüft, ob die Person mit der Funktion und Betriebsweise der jeweiligen Anlage vertraut ist. Der praktische Teil erfolgt bei dem/der Betriebswärterkandidaten/in im Betrieb direkt an der zu bedienenden Anlage.

ACHTUNG:

Jemand, der keinen eigenen Dampfkessel in seinem Unternehmen hat, kann die praktische Verwendung auch hier nicht machen.

Er hat jedoch die Möglichkeit, die praktische Verwendung und Prüfung in einer anderen Firma machen.

Folgende Unterlagen müssen zur Betriebswärterprüfung vorliegen:

  • Antrag
  • Kopie der Kursbestätigung
  • Praxisbestätigung
  • Kopie des Betriebswärter-Zeugnisses des Einschulenden