
7608 Verschraubungsmonteur:in - Grundqualifikation für Erst- oder Verlängerungsprüfung nach EN 1591-4
7608 Verschraubungsmonteur:in - Grundqualifikation für Erst- oder Verlängerungsprüfung nach EN 1591-4
Mit der „Verschraubungsmonteur-Grundqualifikation nach EN151-4“ haben Sie die Kompetenz, Flanschverbindungen fachgerecht herzustellen und dokumentieren durch die Abschlussprüfung Ihre Fertigkeiten. Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung „zum Verschraubungsmonteur“.
Die Zielgruppe
Personen, die Schraubverbindungen jeglicher Form demontieren, montieren und anziehen, wenn die Bestandteile von druckbeaufschlagten Systemen im kritischen Einsatz sind.Inhalt
- Arten von Dichtungen und deren jeweiligen Merkmale
- Zusammenhang zwischen Schraubenlängung (Dehnung), Schraubenkraft und Dichtungsflächenpressung
- Allgemeine Ursachen für das Versagen von Schraubverbindungen mit Dichtung
- Schraubenkraftverlust und Folgeerscheinungen
- Aufgebrachte und verbleibende Schraubenkraft
- Allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen
- Sichere Demontage der Verbindung
- Vorbereitung der Dichtfläche und Erkennen von Fehlern und Mängeln
- Ausrichtung der Dichtflächen und gleichmäßiger Abstand
- Lagerung, Handhabung, Vorbereitung und Einbau der Dichtung
- Auswirkung der Gewindereibung auf die Schraubenkraft bei Anwendung des drehmomentengesteuerten Anziehverfahrens
- Bedeutung der Verwendung des festgelegten Gewindeschmiermittels
- Notwendigkeit von Schraubenanzugsverfahren und Schraubenzugsmuster
- Dichtheitsklassen und Anforderung
- Manuelles drehmomentegesteuertes Anziehen
- Instandhaltung und Kalibrierung von manuell bedienbaren Drehmomentschlüsseln
- Anforderungen an das hydraulische drehmomentgesteuerte Anziehen
- Bestätigung, dass die Verbindung wieder in Betrieb genommen werden kann
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten
- Emissionsüberwachung und Vorgehen bei Leckage
Hinweis
Die Bescheinigung von Verschraubungsmonteuren hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Eine Verlängerung um weiter 5 Jahre kann durch eine Verlängerungsprüfung erlangt werden.
Siehe EN 1591-4
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