Handhabung und Bedienung des Tachographen
In dem Seminar erlernen Sie die Bedienung und die rechtlichen Grundlagen des Digitalen Kontrollgeräts.8829 Digitales Kontrollgerät
Beschreibung des Kurses
Das Seminar zur richtigen Handhabung und Bedienung des Digitalen Kontrollgeräts richtet sich an Fahrer:innen, Unternehmer:innen und Flottenmanagement, um die Funktionen des digitalen Tachographen ordnungsgemäß beherrschen zu können, Ausdrucke richtig zu interpretieren und alle Daten entsprechend zu sichern. Damit Unternehmer:innen, Lenker:innen und Verantwortliche die richtige Handhabung des Digitalen Kontrollgerätes sicherstellen können.
Die Zielgruppe
- Disponenten
- Leiter Fahrer- und Fuhrparkmanagement
- Lagerleiter:in
- Lagermeister:in
- Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte und Führungskräfte aus der Transportbranche
- Fahrer:innen von Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen (hzG) bei grenzüberschreitenden Fahrten
Die Trainingsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau des Kontrollgerätes
- Handhabung der Fahrer-, Unternehmer- und Werkstattkarte
- Tätigkeiten zu Schichtbeginn und -ende
- Aktivitäten während der Fahrt
- Ausdrucke und Ausleseverfahren (Technische Daten, 24h-Tageswert Fahrer sowie Fahrzeug, V-Diagramm)
- Datensicherung
- Pflichten von Fahrer und Unternehmer
- Verhalten bei Kontrollen
- Mitführpflichten von Arbeitszeitnachweisen
- Versionsnummer bestimmen
- Eingabe Beginn/Ende Land (Ländereingabe bei Grenzüberschreitung)
- Eingabe Zeitgruppe
- Display-Anzeigen (Stehendes sowie fahrendes Fahrzeug)
- Einbau- und Benutzungsvorschriften
- Geräte- und Systemübersicht
- Fahrerkarten und Kartenausgabestellen
- Kontrolle - Mitführpflicht und Unternehmerpflichten
- Neuerungen bei Lenk- und Ruhezeiten
- Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten
- Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
- Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung
- Arbeitszeitgesetz
Hinweis
EU-Kontrollgerätepflicht ab 1.7.2026 für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen (hzG) bei grenzüberschreitenden Fahrten.
Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein
- bei grenzüberschreitender Güterbeförderung oder zur Kabotagebeförderung
- bei grenzüberschreitenden Werkverkehrsfahrten (siehe gegebenenfalls unter Ausnahmen)
Diese Änderung betrifft sowohl Bestands- als auch Neufahrzeuge. Die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten VO (561/2006) gelten ab 1.7.2026 somit auch für Lenker:innen dieser Fahrzeuge.
ACHTUNG:
Für rein innerstaatliche Güterbeförderungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t hzG gelten auch nach dem 1.7.2026 weder die EU-Lenk- und Ruhezeiten und besteht auch keine EU-Kontrollgeräte-Pflicht!