9362 Werkmeisterschule Elektrotechnik 2. Jahrgang
Das Ausbildungsprogramm entspricht dem Lehrplan der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik. Die Werkmeisterschule wird mit Abschlussprojekt, Präsentation und kommissioneller Abschlussprüfung sowie der Überreichung des Zeugnisses abgeschlossen. Das Werkmeisterzeugnis beinhaltet auch die Lehrlingsausbildungsberechtigung (ADA).
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 520 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
2.200,00 eur inkl. Skripten, Landesförderung möglich, zusätzlich € 300,- für die schriftliche und kommissionelle Abschlussprüfung, Anmeldung erfolgt im Laufe des 2. Jahrgangs
ORT WIFI Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
ZEIT 520 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
2.200,00 eur inkl. Skripten, Landesförderung möglich, zusätzlich € 300,- für die schriftliche und kommissionelle Abschlussprüfung, Anmeldung erfolgt im Laufe des 2. Jahrgangs

9362 Werkmeisterschule Elektrotechnik 2. Jahrgang

DIE WIFI-WERKMEISTERSCHULE – DER NEUE WEG ZUM INGENIEUR

Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein absolutes Muss, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Elektrotechnik ist eines der Angebote, die nicht nur von den Absolventen, sondern auch von der Wirtschaft sehr geschätzt wird. Diese Ausbildung beinhaltet eine österreichweit bekannte und bewährte Qualifikation zum Angestellten und Meister in Industrie und Verwaltung.

Der WIFI-WMS-Abschluss bedeutet Qualifikation für mittlere Führungsebenen (Meister, Teamleiter, Techniker, ...) in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes. Die Absolventen sollen:

  • Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen können.
  • Lehrlinge ausbilden
  • Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen können.
  • Kostenbewusstsein entwickeln können
  • Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen
  • im Laufe der zweijährigen Ausbildung die Fähigkeit erwerben, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.

Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Elektrotechnik:

  • Garantiert ein staatlich anerkanntes und europaweit gültiges Zeugnis
  • Macht Sie fit für die Herausforderungen der Zukunft
  • Ersetzt die Fachprüfung der Berufsreifeprüfung in vollem Umfang
  • Berechtigt Sie zur Lehrlingsausbildung
  • Ist Ihre Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester einer Abend-HTL der jeweiligen Fachrichtung
  • Ist Ihre Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration, Qualitätssicherung usw.
  • Ersetzt in vielen Fällen die Meister - bzw. Befähigungsprüfung und berechtigt Sie unmittelbar zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes
  • Ist ein Schritt in die Richtung selbstständiges Unternehmertum

Die Inhalte:

Fachgegenstände im 2. Jahr: Mitarbeiterführung und -ausbildung, Elektrische Maschinen, Elektrische Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik, Projektstudien, Betriebstechnik und -management, Leistungselektronik, Laboratorium für Elektrotechnik sowie Hochspannungstechnik.

Abschluss der Werkmeisterschule (Kursnummer 9364)

Die Anmeldung erfolgt schriftlich in der 2. Klasse der Werkmeisterschule.

Voraussetzungen für den Antritt zur Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH besteht aus drei Teilen:

1.der schriftlichen Fachprüfung (120 Minuten)

2.aus der eigenständig zu erstellenden WMS-Projektabschlussarbeit, die gemäß gesetzlichen, sowie den zusätzlichen, eindeutigen und zwingend umzusetzenden Formalvorgaben zu erstellen ist

3.der mündlichen Fachprüfung

Zugelassene Prüfungskandidaten zur WMS–Abschlussprüfung sind nur Teilnehmer der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH, deren schriftliche Fachprüfung und deren WMS-Projektabschlussarbeit positiv bewertet wurde und die das letzte Semester der Werkmeisterschule positiv abgeschlossen haben; unter folgender einzigen Ausnahme:

„Ein Nicht Genügend wird toleriert. Ein Prüfungsantritt ist möglich, wenn VORHER eine Fachprüfung über den Gesamtstoff des negativ abgeschlossenen Fachgebietes positiv absolviert wurde.“

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen: Prüfungskommissionsvorsitz, Fachprüfer und Prüfungsbeisitz

Ablauf der schriftlichen Abschlussprüfung:

Die schriftliche, fachliche Abschlussprüfung dauert 120 Minuten. Bei einer negativen Beurteilung findet noch vor der mündlichen Abschlussprüfung ein Kolloquium statt.

Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilbereiche und dauert pro Kandidaten i.d.R. 15 Minuten. Am Beginn präsentieren die Kandidaten Ihre Abschlussarbeit. Im Anschluss findet das Abschlussprüfungsgespräch statt, es bestehend aus zwei Teilen:

1.Verteidigung der Abschlussarbeit: Beantwortung von gezielten Fragen zur WMS-Projektabschlussarbeit durch den Prüfungskandidaten. Die Fragen sind ausschließlich durch den Fachprüfer (Betreuer der WMS-Abschlussprojektarbeit) zu stellen. Bei WMS-Abschlussprojektarbeiten mit Geheimhaltungserklärung ist eine Co-Prüfung durch andere Prüfungskommissionsmitglieder bei der Verteidigung der WMS-Abschlussprojektarbeit durch den Prüfungskandidaten aufgrund der Geheimhaltungserklärung bei einer WMS-Projektabschlussarbeit zwingend auszuschließen.

2.Fachprüfung: Prüfungsgespräch aus dem gesamten Prüfungsfachgebiet, in dem die WMS-Projektabschlussarbeit verfasst wurde. Die Prüfungsfragen müssen das gesamte WMS-Abschlussprüfungsfachgebiet umfassen. Eine Einschränkung der Fragen auf die WMS-Abschlussprojektarbeit im Prüfungsgespräch über das WMS-Abschlussprüfungsgebiet ist unzulässig.

Die Zielgruppe:

Eintrittsvoraussetzung für das zweite Jahr der WIFI-WERKMEISTERSCHULE ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Jahrgangs (1. und 2. Semester). Teilnehmer, die einen Gegenstand negativ abgeschlossen haben, können eine Wiederholungsprüfung absolvieren (Kostenpflichtig)

Die Berechtigungen nach Abschluss der WIFI-WERKMEISTERSCHULE:

Berechtigung gemäß Ausbilderprüfung:Gemäß § 1 Z. 13 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zum Berufsausbildungsgesetz, BGBL. II Nr. 262/1998, wird der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule der Ausbilderprüfung gleichgehalten.

Unternehmerprüfung:Der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule ersetzt den Prüfungsteil Unternehmerprüfung gemäß § 8 Unternehmerprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 114/2004, sofern im Abschlussprüfungszeugnis nachgewiesen wird, dass im Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten jene Themenbereiche erworben wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang für die Unternehmerprüfung im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten erfolgreich besucht wurde. Der Zusatzlehrgang WMS Unternehmerprüfung verkürzt (Kurs Nr. 9508) ist für Absolventen der WIFI-Werkmeisterschule Elektrotechnik erforderlich!

Berechtigungen gemäß Verordnungen zur Gewerbeordnung

Gewerbezugangsverordnung:

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Werkmeisterschule für Berufstätige im Fachbereich

Elektrotechnik wird die Befähigung für bestimmte reglementierte Gewerbe erworben – und zwar für

Elektrotechnik:

Elektrotechnik ohne Alarmanlagen nach zweijähriger fachlicher Tätigkeit und den

Lehrgängen Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (Kurs Nr. 6664) und WMS Unternehmerprüfung verkürzt (Kurs Nr. 9508).

Elektrotechnik - uneingeschränkt nach zweijähriger fachlicher Tätigkeit und den

Lehrgängen Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (Kurs Nr. 6664), Alarmanlagenbasiskurs (Kurs Nr. 6655) und WMS Unternehmerprüfung verkürzt (Kurs Nr. 9508).

Meisterprüfungsordnung:Der erfolgreiche Abschluss dieser Werkmeisterschule begünstigt als Sonderform der Fachschule in der Regel den Zugang zur Meisterbefähigung, indem verordnungsmäßig lediglich bestimmte Teile der Meister- bzw. Befähigungsprüfung noch abzulegen sind (siehe Link WKO https://www.wko.at/Content.Node/Service/Bildung-und-Lehre/Meister-und-Befaehigungspruefung/Meisterpruefungsstellen-und-Pruefungsorganisationen/Pruefungen---Allgemeine-Informationen-bundesweit.html).

Berechtigungen gemäß Schulorganisationsgesetz SchOG Aufnahme in die Höhere Lehranstalt für Berufstätige:

Absolventinnen und Absolventen einer facheinschlägigen Werkmeisterschule, einschließlich Kenntnisse eines Vorbereitungslehrganges vermittelndem Unterricht, können gemäß § 59 Abs. 1 Z. 2 lit. b SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 idgF., in den II. Jahrgang (3. Semester) einer einschlägigen Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige aufgenommen werden.

Anrechnungen für das pädagogische Hochschulstudium:Gemäß § 56 Abs. 1 und 2 (pädagogisches) Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 30/2006 sind im Bereich der Berufspädagogik einschlägige berufliche Vorkenntnisse auf entsprechende praxisorientierte Studienteile anzurechnen, worüber das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ zu erkennen hat.

Berufsreifeprüfung:Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule mit Abschlussprüfung gemäß § 59 Abs. 2a SchOG entfällt gemäß § 2 Z. 1 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 268 / 2000, die Fachbereichsprüfung.

Berechtigungen gemäß Beamtendienstrechtsgesetz:Mit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung oder Werkmeisterprüfung, dem Lehrabschluss nach Berufsausbildungsgesetz und dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung für die Verwendung werden gemäß Anlage 1 Z. 3.12 Beamten-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 333/1979 idgF., die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A3 ersetzt.

Berechtigungen in der Europäischen Union:Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung dieser Werkmeisterschule gilt als Absolvierung eines reglementierten Ausbildungsgangs gemäß Art. 13 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Anhang III der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses Zeugnis stellt damit ein Diplom im Sinn des Art. 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar und entspricht gemäß Art. 13 Abs. 3 dieser Richtlinie einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Art. 11 Buchstabe d) oder Art. 11 Buchstabe e) der Richtlinie zuzuordnen ist.

Weiterführende Ausbildungen:

  • Diplomlehrgang Produktionsleiter (Kurs Nr. 9517)

Zusätzliche Diplome:

  • WMS-Europadiplom (Kurs Nr. 9505)
  • Diplom WIFI-INDUSTRIETECHNIKER (Kurs Nr. 9506)
  • WMS-Werkmeisterbrief (Kurs Nr. 9507)

Für eine Selbstständigkeit benötigen Sie die oben angeführten Ausbildungen:

  • WMS Unternehmerprüfung verkürzt (Kurs Nr. 9508)
  • Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (Kurs Nr. 6664)
  • Alarmanlagenbasiskurs (Kurs Nr. 6655)

Den Vorsprung sichern:

Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE - das bedeutet sich den Vorsprung sichern! Denn über 70% der Unternehmen haben gemäß einer ibw-Studie die WIFI-WERKMEISTERSCHULE in das Personalentwicklungskonzept einbezogen.