9390 Werkmeisterschule Informationstechnologie 1. Jahrgang

Höherqualifizierung für Facharbeiter im Bereich IT

Das Ausbildungsprogramm entspricht dem Lehrplan der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie und umfasst die Pflichtgegenstände Kommunikation und Schriftverkehr, Angewandte Mathematik, Naturwissenschaftliche Grundlagen, Angewandte Informatik, Hardware, Wirtschaft und Recht, Englisch sowie Betriebssysteme. Das Werkmeisterzeugnis beinhaltet auch die Lehrlingsausbildungsberechtigung (ADA).
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9390 Werkmeisterschule Informationstechnologie 1. Jahrgang

DIE WIFI-WERKMEISTERSCHULE – DER NEUE WEG ZUM INGENIEUR

Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein absolutes Muss, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Informationstechnologie ist eines der Angebote, die nicht nur von den Absolventen, sondern auch von der Wirtschaft sehr geschätzt wird. Diese Ausbildung beinhaltet eine österreichweit bekannte und bewährte Qualifikation zum Angestellten und Meister in Industrie und Verwaltung.

Der WIFI-WMS-Abschluss bedeutet Qualifikation für mittlere Führungsebenen (Meister, Teamleiter, Techniker, ...) in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes. Die Absolventen sollen:

  • Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen können.
  • Lehrlinge ausbilden
  • Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen können.
  • Kostenbewusstsein entwickeln können
  • Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen
  • im Laufe der zweijährigen Ausbildung die Fähigkeit erwerben, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.

Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Informationstechnologie:

  • Garantiert ein staatlich anerkanntes und europaweit gültiges Zeugnis
  • Macht Sie fit für die Herausforderungen der Zukunft
  • Ersetzt die Fachprüfung der Berufsreifeprüfung in vollem Umfang
  • Berechtigt Sie zur Lehrlingsausbildung
  • Ist Ihre Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester einer Abend-HTL der jeweiligen Fachrichtung
  • Ist Ihre Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration, Qualitätssicherung usw.
  • Ersetzt in vielen Fällen die Meister - bzw. Befähigungsprüfung und berechtigt Sie unmittelbar zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes
  • Ist ein Schritt in die Richtung selbstständiges Unternehmertum

Die Inhalte:

Fachgegenstände im 1. Jahr: Kommunikation und Schriftverkehr, Angewandte Mathematik, Naturwissenschaftliche Grundlagen, Angewandte Informatik, Hardware, Wirtschaft und Recht, Englisch sowie Betriebssysteme.

Fachgegenstände im 2. Jahr: Mitarbeiterführung und -ausbildung, Angewandte Informatik, Hardware, Internettechnologien, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Projektstudien, Projektmanagement, Betriebssysteme, Systemmanagement.

Die Vorbereitungslehrgänge für einen optimalen WMS-Start:

Bei diesen Kurzlehrgängen frischen Sie Ihre Kenntnisse ohne Leistungsdruck auf. Die Inhalte dieser Lehrgänge ergeben sich aus dem Stoff der Berufsschule und den Fragen und Interessen der Teilnehmer.

  • Werkmeisterschule Naturwissenschaftliche Grundlagen-Kurzlehrgang (Kurs Nr. 9335)
  • Werkmeisterschule Mathematik-Kurzlehrgang (Kurs Nr. 9337)

Der Unterrichtsablauf:

Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE dauert als Abendschule 2. Jahre. Beginn ist immer im Herbst und Ende im Sommer. Alle Gegenstände werden in geblockter Form abgehalten, somit ist ein Abend einem Fach gewidmet. Die Prüfung über den Gegenstand legen Sie gleich anschließend ab. Somit sind die Prüfungen über das ganze Schuljahr verteilt - das garantiert den regelmäßigen Lernerfolg. Der positive Abschluss der Einzelgegenstände berechtigt Sie zum Aufstieg in das zweite Jahr der WIFI-WERKMEISTERSCHULE. Im zweiten Jahr erstellen Sie Ihre Werkmeisterarbeit - eine Aufgabe aus dem eigenen betrieblichen Umfeld. Diese Werkmeisterarbeit wird Ihr „Meisterstück“. Sie orientiert sich fachlich an den Inhalten des jeweiligen Lehrgangs und sichert somit den unmittelbaren Wissenstransfer in die Praxis. Bei der kommissionellen Abschlussprüfung präsentieren Sie Ihre Werkmeisterarbeit und führen ein Fachgespräch darüber. Falls Sie einen Gegenstand nicht positiv abgeschlossen haben, muss eine kommissionelle Abschlussprüfung abgehalten werden (Kostenpflichtig!).

Die Zielgruppe:

Eintrittsberechtigung in die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Informationstechnologie ist eine positiv abgeschlossene Lehrabschlussprüfung oder eine positiv abgeschlossene Fachschule im Bereich IT.

Positiv abgeschlossene Lehrabschlussprüfung in einem verwandten Beruf:Personen mit verwandten Lehrabschlüssen die eine mindestens 4-jährige Praxis im Bereich IT vorweisen können, müssen um eine ausnahmsweise Zulassung ansuchen. In diesem Fall senden Sie bitte die Firmenbestätigung, eine Kopie Ihres Lehrabschlussprüfungszeugnisses sowie das Ansuchen um ausnahmsweise Zulassung (Antrag) an die WIFI-WERKMEISTERSCHULE in Linz. Sie erhalten eine ausnahmsweise Zulassung - nur mit dieser können Sie an der WIFI-WERKMEISTERSCHULE teilnehmen!

Positiv abgeschlossene Lehrabschlussprüfung in einem nicht-verwandten Beruf (z.B. Fleischer) oder keine Lehrabschlussprüfung: Auch Sie können an der WIFI-WERKMEISTERSCHULE teilnehmen, jedoch nur als außerordentliche Studierende. In diesem Fall erhalten Sie aber kein Zeugnis (von dem die erwähnten Berechtigungen abgeleitet werden können), sondern eine Schulbesuchsbestätigung (mit allen erworbenen Noten). Diese Bestätigung belegt Ihr Engagement und Ihre Leistungen, somit kann dem Arbeitgeber die erfolgte Weiterbildung nachgewiesen und ein Vorsprung erworben werden.

Die Berechtigungen nach Abschluss der WIFI-WERKMEISTERSCHULE:

Berechtigung gemäß Ausbilderprüfung:Gemäß § 1 Z. 13 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zum Berufsausbildungsgesetz, BGBL. II Nr. 262/1998, wird der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule der Ausbilderprüfung gleichgehalten.

Unternehmerprüfung:Der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule ersetzt den Prüfungsteil Unternehmerprüfung gemäß § 8 Unternehmerprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 114/2004, sofern im Abschlussprüfungszeugnis nachgewiesen wird, dass im Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten jene Themenbereiche erworben wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang für die Unternehmerprüfung im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten erfolgreich besucht wurde.

Der Zusatzlehrgang WMS Unternehmerprüfung verkürzt (Kurs Nr. 9508) ist für Absolventen der WIFI-Werkmeisterschule Informationstechnologie erforderlich!

Berechtigungen gemäß Schulorganisationsgesetz SchOG Aufnahme in die Höhere Lehranstalt für Berufstätige:Gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b des SchOG, BGBl. 242/1962, idgF., können Absolventen/Absolventinnen einer facheinschlägigen Werkmeisterschule in den II. Jahrgang einer einschlägigen Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige aufgenommen werden.

Anrechnungen für das pädagogische Hochschulstudium:Gemäß § 56 Abs. 1 und 2 (pädagogisches) Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 30/2006 sind im Bereich der Berufspädagogik einschlägige berufliche Vorkenntnisse auf entsprechende praxisorientierte Studienteile anzurechnen, worüber das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ zu erkennen hat.

Berufsreifeprüfung:Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule mit Abschlussprüfung gemäß § 59 Abs. 2a SchOG entfällt gemäß § 2 Z. 1 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 268/2000, die Fachbereichsprüfung.

Berechtigungen gemäß Beamtendienstrechtsgesetz:Mit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung oder Werkmeisterprüfung, dem Lehrabschluss nach Berufsausbildungsgesetz und dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung für die Verwendung werden gemäß Anlage 1 Z. 3.12 Beamten-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 333/1979 idgF., die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A3 ersetzt.

Berechtigungen in der Europäischen Union:Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung dieser Werkmeisterschule gilt als Absolvierung eines reglementierten Ausbildungsgangs gemäß Art. 13 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Anhang III der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses Zeugnis stellt damit ein Diplom im Sinn des Art. 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar und entspricht gemäß Art. 13 Abs. 3 dieser Richtlinie einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Art. 11 Buchstabe d) oder Art. 11 Buchstabe e) der Richtlinie zuzuordnen ist.

Den Vorsprung sichern:

Die WIFI-WERKMEISTERSCHULE Informationstechnologie - das bedeutet sich den Vorsprung sichern! Denn über 70% der Unternehmen haben gemäß einer ibw-Studie die WIFI-WERKMEISTERSCHULE in das Personalentwicklungskonzept einbezogen.