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Die Integrationsprüfung besteht aus Sprachinhalten und Inhalten zu Werte- und Orientierungswissen. Die Sprachinhalte bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Werte- und Orientierungswissen wird schriftlich abgetestet. Für Personen, die sich seit 01.10.2017 in Österreich aufhalten und die Integrationsvereinbarung (Modul 2 Dauer-Aufenthaltstitel) erfüllen müssen. Diese Integrationsprüfung ist auch für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich.
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