1529 Prüfung B1 - ÖIF IP B1
Die Integrationsprüfung besteht aus Sprachinhalten und Inhalten zu Werte- und Orientierungswissen. Die Sprachinhalte bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Werte- und Orientierungswissen wird schriftlich abgetestet. Für Personen, die sich seit 01.10.2017 in Österreich aufhalten und die Integrationsvereinbarung (Modul 2 Dauer-Aufenthaltstitel) erfüllen müssen. Diese Integrationsprüfung ist auch für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich.
ORT WIFI Grieskirchen
Manglburg 20
4710 Grieskirchen
ZEIT 8 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
189,00 eur
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 8 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
189,00 eur
ORT WIFI Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
ZEIT 8 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
189,00 eur
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
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LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
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Wiener Straße 150
4021 Linz
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189,00 eur

1529 Prüfung B1 - ÖIF IP B1

Beschreibung des Kurses

Die Regelungen des neuen Integrationsgesetzes sehen vor, dass zum Nachweis bestimmter Aufenthaltstitel nicht nur eine Sprachprüfung, sondern eine Integrationsprüfung erbracht werden muss, die zusätzlich zur Sprache auch Kenntnisse über die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung umfasst. Die B1-Integrationsprüfung dient zur Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung und umfasst ebenfalls Sprachinhalte sowie Werte- und Orientierungswissen.

Die Zielgruppe

Diese Prüfung ist für Personen erforderlich, die sich um die österreichische Staatsbürgerschaft bewerben oder den Daueraufenthalt in Österreich anstreben. Personen, die ab dem 1.10.2017 den Antrag auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft gestellt haben, sind zur Ablegung der neuen Integrationsprüfung IP Niveau B1 verpflichtet.

Die Voraussetzungen

Anmeldungen sind nur schriftlich mittels Anmeldeformular möglich. Dem Anmeldeformular muss eine gut leserliche Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Reisepass) beigelegt werden.

Die Trainingsinhalte

Die Prüfungsinhalte:

Geprüft werden die Fertigkeiten Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen und Fragen zu Werte- und Orientierungswissen.

Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung: ca. 120 Minuten

Gesamtdauer der Fragen zum Werte- und Orientierungswissen: ca. 40 Minuten

Gesamtdauer der mündlichen Prüfung: ca. 16 Minuten

Leseverstehen:

An Hand von 5 unterschiedlichen Lesetexten, Aufgabentypen und Sprachbausteinen wird allgemeines Verstehen und Detailverstehen überprüft.

Hörverstehen:

In 4 Aufgaben werden Global- und Detailverstehen standardsprachlich gesprochene Hörtexte überprüft.

Schreiben:

Hier stehen zwei Aufgaben zur Verfügung. Eine Aufgabe muss ausgewählt werden und dafür muss man eine formelle oder halbformelle Mitteilung verfassen.

Werte- und Orientierungswissen:

Es werden Fragen auf Basis der Lernziele in den Rahmencurricula für Deutschkurse mit Werte- und Orientierungswissen auf B1-Niveau abgefragt.

Sprechen:

Die mündliche Prüfung wird entweder als Einzel- oder als Paarprüfung durchgeführt und dauert ca. 16 Minuten. Die Prüfung beginnt mit einer kurzen Vorstellung, anschließend wird ein Bild zu einem alltäglichen Thema beschrieben und über persönliche Erfahrungen zum Thema gesprochen. Am Ende muss bei Paar-Prüfungen zu einem Thema gemeinsam etwas geplant werden.

Modelltests für die Prüfung finden Sie auf https://sprachportal.integrationsfonds.at

Die Trainingsziele

Die B1-Integrationsprüfung dient zur Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung und umfasst ebenfalls Sprachinhalte sowie Werte- und Orientierungswissen.

Die Anmeldung

Anmeldungen sind nur schriftlich mittels Anmeldeformular möglich. Dem Anmeldeformular müssen eine gut leserliche Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Reisepass) beigelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr vor dem Termin der Prüfung einbezahlt werden muss. Als Nachweis ist ein Einzahlungsbeleg zur Prüfung mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Wenn die Prüfungsgebühr von der Firma übernommen wird, ist keine Zahlungsbestätigung zum Prüfungsantritt erforderlich.

Um sich anzumelden, bitte das bereitgestellte Formular ausfüllen und es entweder per E-Mail senden oder persönlich abgeben. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldeformular B1 Prüfung

Beratungszeiten Deutschberatung:

Montag - Freitag 9 bis 12 Uhr

Dienstag 13 bis 15:30 Uhr

Tel.: 05-7000-7553

E-Mail: deutschberatung@wifi-ooe.at

Der Abschluss

Prüfungsergebnis:

Das Prüfungsergebnis wird einige Wochen nach der Prüfung direkt vom ÖIF (Österreichischen Integrationsfonds) an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse zugesendet. Das WIFI kann vorab keine Auskunft über das Prüfungsergebnis erteilen.

FAQ (Häufige Fragen)

  • Wie kann ich mich für die B1-Integrationsprüfung anmelden? 

Sie müssen das Anmeldeformular ausfüllen und eine gut leserliche Kopie eines gültigen Lichtbildausweises beilegen. Das Formular können Sie per E-Mail senden an die deutschberatung@wifi-ooe.at  oder persönlich abgeben.

  • Was ist eine Warteliste bei der ÖIF B1-Integrationsprüfung? 

Eine Warteliste wird geführt, wenn alle Plätze für einen Prüfungstermin bereits vergeben sind. Wenn Sie auf dieser Warteliste stehen und jemand meldet sich wieder ab von der Prüfung, können Sie nachrücken. Sie werden spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin benachrichtigt, wenn ein Platz für Sie frei geworden ist.

  • Kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? 

Ja, auf der Website des ÖIF (https://sprachportal.integrationsfonds.at) stehen Modelltests zur Verfügung, mit denen Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können.

  • Welche Unterlagen muss ich zur Prüfung mitbringen? 

Zur Prüfung müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis und, falls die Prüfungsgebühr nicht von einer Firma übernommen wird, einen Einzahlungsbeleg mitbringen.

  • Muss ich in allen Teilen bestehen, um die Prüfung zu bestehen? 

Ja, für das Bestehen der Gesamtprüfung müssen alle Teilbereiche (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen sowie Werte- und Orientierungswissen) positiv absolviert werden.

  • Wann und wie erfahre ich mein Prüfungsergebnis? 

Das Prüfungsergebnis wird einige Wochen nach der Prüfung direkt vom ÖIF an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Das WIFI kann keine Auskunft über das Prüfungsergebnis erteilen.