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Fahrer-Qualifizierung gemäß § 12 GWB, BGBl. II 139/2008
Führerscheinbesitzer in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. Führerscheinbesitzer, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuerst die Grundqualifizierung (bei der Landesregierung) absolvieren. Diese Grund- oder Weiterbildung (EUR 680,- statt Einzelmodule EUR 850,-) ist spätestens nach 5 Jahren aufzufrischen. Bus-Lenker müssen zusätzlich den Kurs 8820 besuchen.
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