Rechtliche und Technische Anforderungen
In diesem kompakten 4-Stunden-Seminar erhalten IT-Dienstleister einen praxisnahen Überblick über zentrale Entwicklungen im Bereich IT-Compliance und Cybersicherheit. Im Fokus stehen die wichtigsten Eckpunkte der NIS2-Richtlinie, des geplanten Cyber Resilience Act (CRA) samt CE-Kennzeichnung, sowie der ISO/IEC 27001 als Standard für Informationssicherheitsmanagement.
16316 Online-Seminar: NIS 2 und CRA speziell für IT-Dienstleister
Beschreibung des Kurses

In diesem kompakten 4-Stunden-Seminar erhalten IT-Dienstleister einen praxisnahen Überblick über zentrale Entwicklungen im Bereich IT-Compliance und Cybersicherheit. Im Fokus stehen die wichtigsten Eckpunkte der NIS2-Richtlinie, des geplanten Cyber Resilience Act (CRA) samt CE-Kennzeichnung, sowie der ISO/IEC 27001 als Standard für Informationssicherheitsmanagement.
Behandelt werden ausgewählte rechtliche Grundlagen, technische Anforderungen und Haftungsaspekte, mit dem Ziel, ein grundlegendes Verständnis für die Auswirkungen auf die tägliche Praxis zu vermitteln.
Die Zielgruppe
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Berufsgruppe Informationstechnologie
Die Trainingsinhalte
- NIS2: Anwendungsbereich, Pflichten für IT-Dienstleister, Meldepflichten
- CRA: Überblick über den Entwurf, CE-Kennzeichnung, Auswirkungen auf Software & Produkte
- ISO/IEC 27001: Einführung in die Norm und ihre praktische Relevanz
- Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen im Kontext IT-Sicherheit
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung
Der Trainer/ Die Trainerin
Ing. Mag. Jürgen Hutsteiner
Geförderter Preis
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Berufsgruppe Informationstechnologie € 79,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 139,-- angeboten. Die Berufsgruppe fördert € 60,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.