Arbeitssicherheit, Arbeitsinspektion, Jahresschwerpunkte, Hitzeschutzverordnung, aktuelle Judikatur und Auslegungen
Laufend werden neue Erkenntnisse zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch den Gesetzgeber und die Judikatur veröffentlicht. In diesem Seminar erhalten Sie fundierte Informationen zu gegenwärtigen Trends der Arbeitssicherheit sowie aktuellen Auslegungsfragen. Ebenso wird ein klarer, verständlicher Überblick über die aktuellen Schwerpunkte österreichischer und europäischer Arbeitnehmerschutzbehörden vermittelt. Nutzen Sie dieses Seminar, um sich in wenigen Stunden auf den aktuellen Stand zu bringen.
16341 Neuerungen im Arbeitnehmer:innenschutz
Beschreibung des Kurses
Laufend werden neue Erkenntnisse zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch den Gesetzgeber und die Judikatur veröffentlicht. In diesem Seminar erhalten Sie fundierte Informationen zu gegenwärtigen Trends der Arbeitssicherheit sowie aktuellen Auslegungsfragen.
Ebenso wird ein klarer, verständlicher Überblick über die aktuellen Schwerpunkte österreichischer und europäischer Arbeitnehmerschutzbehörden vermittelt. Nutzen Sie dieses Seminar, um sich in wenigen Stunden auf den aktuellen Stand zu bringen.
Die Zielgruppe
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Ingenieurbüros
Die Trainingsinhalte
- Arbeitssicherheit
- Trends im Arbeitnehmerschutz
- Aktuelles aus der Arbeitsinspektion
- Rechtsmeinungen / Judikatur – aktuelle Erlässe / Auslegungsfragen
- Haftung / Verantwortung / leitende Angestellte
- Hitzeschutzverordnung – aktuelle Rechtslage
- Thematische Schwerpunkte 2026 – 2027
- Aktuelle europäische Kampagnen
- Kontrollschwerpunkte 2026
Der Trainer/ Die Trainerin
Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH) Johannes Bachmair
Geförderter Preis
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Ingenieurbüros € 59,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 149,-- angeboten. Die Fachgruppe Ingenieurbüros fördert € 90,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.