2438 ASVG - Versicherungs-und Beitragsrecht
Sie eignen sich einen Überblick über das Versicherungs- und Beitragsrecht nach dem ASVG an. Erwerben Sie praxisorientiertes Fachwissen gemeinsam mit einem erfahrenen Experten/einer erfahrenen Expertin! Auch ohne einschlägige Vorkenntnisse gewinnen Sie so Sicherheit im täglichen Umgang mit Beitrags- und Meldefragen.
Modul 7 der Reihe Arbeits- und Sozialrecht – einzeln buchbar, aber auch Teil eines vertieften Gesamtüberblicks.
Die Zielgruppe
- Unternehmer:innen aus Klein- und Mittelbetrieben
- Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen
- Andere Interessierte ohne besondere einschlägige Vorkenntnisse
Die Trainingsinhalte
Überblick über das Versicherungs- und Beitragsrecht
Dienstnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen; Voll- und Teilversicherung; geringfügig Beschäftigte; Beginn und Ende der Pflichtversicherung; Besonderheiten bei Lehrlingen
Beitragsgruppen
Beitragspflichtige und beitragsfreie Entgelte; Sachbezüge; Urlaub ohne Entgelt; Meldebestimmungen
Allgemeine Beitragsgrundlage
Sonderzahlungen und Höchstbeitragsgrundlagen; Beitragsverrechnungssysteme; Beitragsnachweisung und Beitragsgrundlagennachweis; Beitragsprüfung; Bonus-Malus-System; Selbstversicherung
Die Trainingsziele
Sie kennen...
- die Abgrenzung zwischen Dienstnehmer:innen und freien Dienstnehmer:innen sowie die Grundlagen von Voll- und Teilversicherung, geringfügiger Beschäftigung und den Besonderheiten bei Lehrlingen.
- Beginn und Ende der Pflichtversicherung sowie die relevanten Meldebestimmungen.
- die Beitragsgruppen sowie beitragspflichtige und beitragsfreie Entgelte, einschließlich Sachbezügen und Urlaub ohne Entgelt.
- die allgemeine Beitragsgrundlage inkl. Sonderzahlungen, Höchstbeitragsgrundlagen und die gängigen Beitragsverrechnungssysteme.
- Beitragsnachweisung, Beitragsgrundlagennachweis, Beitragsprüfung, das Bonus-Malus-System und die Selbstversicherung.
Alle Module der Reihe Arbeits- und Sozialrecht
- Der Dienstvertrag
- Urlaubsrecht, Krankenstand und sonstige Dienstverhinderungen
- Arbeitszeitrecht und Mutterschutz
- Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
- Das Arbeitsverfassungsgesetz
- Das Berufsausbildungsgesetz
Sie möchten alle Module im Zusammenhang besuchen? Zur Gesamtreihe Arbeits- und Sozialrecht
FAQ (Häufige Fragen)
Dienstnehmer:innen unterliegen einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit, freie Dienstnehmer:innen arbeiten eigenverantwortlicher, sind aber ebenfalls sozialversicherungspflichtig.
Geringfügigkeit liegt vor, wenn das monatliche Entgelt die jährlich angepasste Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag des tatsächlichen Beschäftigungsantritts und endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Sie ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze des Entgelts, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind; darüber hinausgehende Entgeltteile sind beitragsfrei.
Bestimmte Entgeltbestandteile, etwa bestimmte Aufwandsentschädigungen, sind ganz oder teilweise von der Beitragspflicht ausgenommen.
Sie ermöglicht Personen ohne Pflichtversicherung, sich freiwillig in der Kranken- bzw. Pensionsversicherung zu versichern.
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