8818 Vorschriften - Sachgebiet 2a (Modul 4)

Fahrer-Qualifizierung gemäß § 12 GWB, BGBl. II 139/2008

Sie lernen die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den LKW- und Busverkehr sowie den Einsatz des Kontrollgerätes. Inkl. GWB-Bestätigung - Modul 4 gültig für LKW und Bus.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 10 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
145,00 eur inkl. Unterlagen und Bescheinigung
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Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 10 Trainingseinheiten
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145,00 eur inkl. Unterlagen und Bescheinigung
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Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
ZEIT 10 Trainingseinheiten
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Bambergstraße 25
4560 Kirchdorf
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8818 Vorschriften 2a (Modul 4)

Beschreibung des Kurses

Sie lernen die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den LKW- und Busverkehr sowie den Einsatz des Kontrollgerätes. (gemäß Anlage 1 Ziffer 2a).

Die Zielgruppe

Berufskraftfahrer:innen der Führerscheinklassen C, C+E, D und D+E.

Die Trainingsinhalte

Anwendung der Vorschriften

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 561/2006; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber oder das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

Grundsätzliches:

  • Die Weiterbildung ist ein wiederkehrender Prozess zur Vertiefung und Wiederholung bestimmter Sachgebiete, eine Prüfung darüber gibt es nicht.
  • Die Weiterbildung muss in Zeiträumen von jeweils maximal 5 Jahren wiederholt werden, da der Fahrerqualifizierungsnachweis maximal 5 Jahre gültig ist.

Weiterbildungsnachweis:

Für alle Führerscheine (unabhängig vom Stichtag) insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren

Ihr Qualifikationsnachweis

  • Bescheinigung

Hinweis

100 % Anwesenheitspflicht

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  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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