9452 Werkmeisterschule Bio- und Lebensmitteltechnologie 2. Jahrgang

Höherqualifizierung für Techniker im Lebensmittelbereich

Das Ausbildungsprogramm entspricht dem Lehrplan der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie. Die Werkmeisterschule wird mit Abschlussprojekt, Präsentation und kommissioneller Abschlussprüfung sowie der Überreichung des Zeugnisses abgeschlossen. Das Werkmeisterzeugnis beinhaltet auch die Lehrlingsausbildungsberechtigung (ADA).
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9452 Werkmeisterschule Bio- und Lebensmitteltechnologie 2. Jahrgang

Die Zielgruppe

Personen mit erfolgreichem Abschluss des ersten Jahrgangs (1. und 2. Semester). Teilnehmer, die einen Gegenstand negativ abgeschlossen haben, können eine Wiederholungsprüfung absolvieren (Kostenpflichtig).

Die Voraussetzungen

Zugelassene Prüfungskandidaten zur WMS–Abschlussprüfung sind nur Teilnehmer der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH, deren schriftliche Fachprüfung und deren WMS-Projektabschlussarbeit positiv bewertet wurde und die das letzte Semester der Werkmeisterschule positiv abgeschlossen haben; unter folgender einzigen Ausnahme:
„Ein Nicht Genügend wird toleriert. Ein Prüfungsantritt ist möglich, wenn VORHER eine Fachprüfung über den Gesamtstoff des negativ abgeschlossenen Fachgebietes positiv absolviert wurde.“

Abschluss der Werkmeisterschule (Kursnummer 9454)

Die Abschlussprüfung der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH besteht aus folgenden Teilen:

1.der schriftlichen Fachprüfung (120 Minuten)

2.aus der eigenständig zu erstellenden WMS-Projektabschlussarbeit, die gemäß gesetzlichen, sowie den zusätzlichen, eindeutigen und zwingend umzusetzenden Formalvorgaben zu erstellen ist

3.der mündlichen Prüfung im Schwerpunktkolloquium

4.der mündlichen prüfung im Fachkolloquium

Zugelassene Prüfungskandidaten zur WMS–Abschlussprüfung sind nur Teilnehmer der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH, deren schriftliche Fachprüfung und deren WMS-Projektabschlussarbeit positiv bewertet wurde und die das letzte Semester der Werkmeisterschule positiv abgeschlossen haben; unter folgender einzigen Ausnahme:

„Ein Nicht Genügend wird toleriert. Ein Prüfungsantritt ist möglich, wenn VOR der tatsächlichen eine Fachprüfung über den Gesamtstoff des negativ abgeschlossenen Fachgebietes positiv absolviert wird.“

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen: Prüfungskommissionsvorsitz, Fachprüfer und Prüfungsbeisitz

Ablauf der schriftlichen Abschlussprüfung:

Die schriftliche, fachliche Abschlussprüfung dauert 120 Minuten. Bei einer negativen Beurteilung findet noch vor der mündlichen Abschlussprüfung ein Kolloquium statt.

 

Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilbereiche und dauert pro Kandidaten i.d.R. 15 Minuten. Am Beginn präsentieren die Kandidaten Ihre Abschlussarbeit. Im Anschluss findet das Abschlussprüfungsgespräch statt, es bestehend aus zwei Teilen:

1.Verteidigung der Abschlussarbeit: Beantwortung von gezielten Fragen zur WMS-Projektabschlussarbeit durch den Prüfungskandidaten. Die Fragen sind ausschließlich durch den Fachprüfer (Betreuer der WMS-Abschlussprojektarbeit) zu stellen. Bei WMS-Abschlussprojektarbeiten mit Geheimhaltungserklärung ist eine Co-Prüfung durch andere Prüfungskommissionsmitglieder bei der Verteidigung der WMS-Abschlussprojektarbeit durch den Prüfungskandidaten aufgrund der Geheimhaltungserklärung bei einer WMS-Projektabschlussarbeit zwingend auszuschließen.

2.Fachprüfung: Prüfungsgespräch aus dem gesamten Prüfungsfachgebiet, in dem die WMS-Projektabschlussarbeit verfasst wurde. Die Prüfungsfragen müssen das gesamte WMS-Abschlussprüfungsfachgebiet umfassen. Eine Einschränkung der Fragen auf die WMS-Abschlussprojektarbeit im Prüfungsgespräch über das WMS-Abschlussprüfungsgebiet ist unzulässig.

Die Berechtigungen nach Abschluss der WIFI-WERKMEISTERSCHULE:

1.   Berechtigungen gemäß Berufsausbildungsgesetz:

Mit diesem Zeugnis sind Berechtigungen verbunden, die im Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind.

 2.  Berechtigungen gemäß Ausbilderprüfung:

Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBI. 262/1998 vom 11. August 1998, ersetzt die erfolgreiche Abschlussprüfung an der Werkmeisterschule für Berufstätige die  Ausbilderprüfung.

 3. Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung (GewO):

Unternehmerprüfung:
Bei erfolgreichem Abschluss der Werkmeisterschule entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung lt. § 8 der Unternehmerprüfungsordnung BGBl. II, Nr. 114/2004, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde.