8155 Fachkurspraktikum Dornpresse
Mit diesm Kurs bereiten Sie sich auf den praktischen Teil der Meisterprüfung für Metalltechnik, Meisterstück "Dornpresse" vor.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 40 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
990,00 eur

8155 Fachkurspraktikum Dornpresse

Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Dreh-, Schleif- und Fräsarbeiten, im Rahmen der gewerblichen Schlosser- und Schmiedemeisterprüfung. Sie lernen die Prüfungsmaschinen kennen und können Ihre Kenntnisse auf diesen Gebieten auffrischen.

Der Inhalt:

  • Drehen
  • Fräsen
  • Schleifen + Räumen
  • Manuelle Metallbearbeitung

Die Zielgruppe:

Meisterprüfungsanwärter für Metalltechnik, die den Fachkurs 81518151 besucht haben.

Weitere Hinweise:

Für alle Interessenten an einer Meisterausbildung bietet das WIFI einen kostenlosen und unverbindlichen Infoabend an (Kursnr. 8149).

Informieren Sie sich frühzeitig (bereits im Herbst) über die möglichen Prüfungsstücke. Gehen Sie anhand der Pläne die notwendigen Arbeiten durch und hinterfragen Sie Ihr Wissen. Speziell im Dreh- und Fräsbereich, aber auch beim Schweißen sollten Sie die Prüfungsanforderungen nicht unterschätzen und rechtzeitig entsprechende Kurse buchen.

Dieser Kurs dient als Intensiv-Vorbereitung auf das Meisterstück. Dieser Kurs kann aber von den Inhalten und vom Umfang her keinesfalls eine umfassende Ausbildung ersetzen! Bedenken Sie, dass es bei der Prüfung um die Anfertigung eines Meisterstücks geht, das hohe Anforderungen an die Kandidaten stellt. Es ist daher wichtig, dass Sie bereits vor diesem Kurs gute Kenntnisse in den Bereichen Drehen, Fräsen, und Schweißen haben!

Die Inhalte aus Kurs „8171 - Drehen 1“ und „8175 - Fräsen 1“ stellen eine absolute Mindestanforderung dar, die Sie auf jeden Fall beherrschen müssen, bevor Sie dieses Fachkurspraktikum absolvieren. Zur Vorbereitung auf die Schweißtechnischen Arbeiten empfehlen wir die entsprechenden Kurse zu besuchen.

Mitzubringen:

Arbeitskleidung lt. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz