16342 Cybersecurity im Maschinen- und Anlagenbau

Die neue MVO und Cybersecurity

Am 20. Januar 2027 tritt die neue Maschinensicherheitsverordnung (2023/1230) in Kraft und alle Bestimmungen sind bis dahin umzusetzen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Verordnung ergeben. Darüber hinaus werden einige Praxisbeispiele besprochen. Am Ende des Seminars sind Sie gut gerüstet, um sich auf die neue MVO einzustellen.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 4 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
59,00 eur geförderter Preis für unsere Mitglieder der Fachgruppe Ingenieurbüros OÖ. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 149,00 angeboten.

16342 Cybersecurity im Maschinen- und Anlagenbau

Beschreibung des Kurses

Am 20. Januar 2027 tritt die neue Maschinensicherheitsverordnung (2023/1230) in Kraft und alle Bestimmungen sind bis dahin umzusetzen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Verordnung ergeben. Darüber hinaus werden einige Praxisbeispiele besprochen. Am Ende des Seminars sind Sie gut gerüstet, um sich auf die neue MVO einzustellen.

Die Zielgruppe

Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Ingenieurbüros

Die Trainingsinhalte

  • Einführung & Rechtsrahmen
  • High-Risk Maschinen & Konformitätsbewertungsverfahren
  • Digitalisierung, Software & Cybersecurity
  • Dokumentation & Informationen für den Benutzer
  • Wesentliche Änderungen, Marküberwachung & Verantwortlichkeiten
  • uvm.

Der Trainer/ Die Trainerin

Ing. Jürgen Sinn, BSc.

Geförderter Preis

Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Ingenieurbüros € 59,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 149,-- angeboten. Die Fachgruppe Ingenieurbüros fördert € 90,--.

Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.

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