
im Sinn des §5 der Überprüfungsberechtigungsverordnung des OÖ. LuftREntG
Nach diesem Kurs verfügen Sie über den aktuellen Stand zum Thema Überprüfung und Inspektion von Heizungsanlagen wie im §26 Abs. 4 des OÖ LuftREntG gefordert. Sie erfüllen somit die Verpflichtung nach §5 der Überprüfungsberechtigungsverordnung des OÖ LuftREntG zur Fortbildung von Prüforganen (alle 5 Jahre).7580 Fortbildung für Prüforgane
Nach diesem Kurs verfügen Sie über den aktuellen Stand zum Thema Überprüfung und Inspektion von Heizungsanlagen wie im §26 Abs. 4 des OÖ LuftREntG gefordert. Sie erfüllen somit die Verpflichtung nach §5 der Überprüfungsberechtigtenverordnung des OÖ LuftREntG zur Fortbildung von Prüforganen (alle 5 Jahre).
- Chemische und physikalische Grundlagen
- Grundlagen der Verbrennung und der Korrosion
- Feste, flüssige und gasförmige und biogene Brennstoffe
- Heizkessel und Brenner, Brennwerttechnik
- Abgasführungen
- Heizkesselreinigung und -überprüfung
- Grundbegriffe der Luftreinhaltung
- Grundregeln für elektrische Arbeiten bei Feuerstätten
- Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß OENORM M7510
- Möglichkeiten der Energieoptimierung und Umweltschutz
- Information über Neuerungen von Richtlinien, Normen, Verordnungen und Gesetzen
Die Zielgruppe
Gastechniker, Servicetechniker, Rauchfangkehrer, Prüforgane zur verpflichtenden WeiterbildungHinweis
Bitte beachten Sie auch den Kurs 7579 Erstausbildung zum Prüforgan“
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
Jetzt anfragen: