9119 BRP Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie
Dieser Vorbereitungslehrgang umfasst neben den inhaltlichen Schwerpunkten wie Energie- und Nährstoffbedarf, Ernährungsverhalten und Lebensmittelqualität auch praktische Übungen.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 140 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.370,00 eur inkl. Unterlagen, Landesförderung möglich

9119 BRP Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie

Die Voraussetzungen

Besuchen Sie vor Kursbeginn unseren kostenlosen Informationsabend (Kursnummer 9025). Sie erhalten einen Überblick über die Voraussetzungen, die Inhalte und den Ablauf der Berufsreifeprüfung. 

Der Fachbereich ist nicht frei wählbar, sondern bezieht sich immer auf Ihre vorherige Ausbildung. Der Fachbereich wird von der Zulassungsschule bestätigt.

Die Zielgruppe

Personen, welche sich auf ein Studium, eine Fachhochschule oder ein Kolleg vorbereiten möchten. Aber auch Personen, die im öffentlichen Dienst oder in verwandten Bereichen arbeiten oder arbeiten möchten und welche sich weitere Perspektive schaffen möchten.

Die Trainingsziele

In diesem Lehrgang werden Sie auf die BRP-Fachbereichsprüfung Ernährung und Lebensmitteltechnologie vorbereitet. Die Prüfung aus dem Fachbereich ist eine der vier für die BRP benötigten Teilprüfungen.

Die Trainingsinhalte

Kompetenzbasiertes Curriculum zum Fachbereich Ernährung und Lebensmitteltechnologie

Handlungsbereich

  • Wiedergeben von berufsfeldrelevanten Fakten und Daten
  • Verstehen von berufsfeldrelevanten Sachverhalten
  • Anwenden berufsfeldrelevanter Methoden und Verfahren
  • Analysieren bestehender oder neuer Sachverhalte
  • Entwickeln von berufsfeldrelevanten Lösungen oder Ergebnissen

Inhaltsbereich

  • Grundlagen des Fachbereiches
  • Die einzelnen Fachkapitel
  • Gesellschaftliche Bezüge des Fachbereiches

Inhaltsbereich des Fachbereiches Ernährung und Lebensmitteltechnologie

  • Ernährung und Gesundheit, Ernährungsverhalten
  • Energie- und Nährstoffbedarf, Ernährungsphysiologie
  • Behandlung, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln, Kostformen
  • Lebensmittelqualität, Lebensmittelrecht
  • Produktinnovationen bei festen Lebensmitteln und Getränken
  • Schadstoffe in Lebensmitteln, Ernährungsverhalten

FAQ (Häufige Fragen)

  • Wie kann ich mich nach dem Kurs zur Matura-Prüfung anmelden?

Der Anmeldeschluss im WIFI ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Sie können sich mit den entsprechenden Formular für die Prüfung anmelden. Das Formular erhalten Sie während des Lehrgangs.

  • Wie schaut die Matura-Prüfung aus?

Die Berufsreifeprüfung umfasst eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung (ca. 15-20 min.) mit dem Ziel der Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

  • Was brauche ich für einen Prüfungsantritt am WIFI OÖ?

Für den Prüfungsantritt am WIFI ist eine gesetzliche Mindestanwesenheit vom 75% im Kurs und die Vorlage einer gültigen Zulassung erforderlich. Die Prüfung findet in folgenden Bezirksstellen statt: Linz, Wels, Gmunden, Vöcklabruck, Ried, Steyr.

Bevor Sie eine Prüfung ablegen können (egal, ob im WIFI oder an der Schule), benötigen Sie eine Zulassung Ihrer Zulassungsschule (= Formular S2, eine Kopie davon benötigt auch das WIFI). Suchen Sie also am besten schon vor Kursbeginn bei einer Schule um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung an (mittels Formular S1). Für die externe Teilprüfung müssen Sie sich direkt an der Schule anmelden (mittels Formular S3).

Sämtliche Formulare finden Sie unter https://www.wifi-ooe.at/k/wichtige-formulare

Um eine Zulassung von der Schule zu erhalten, müssen Sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 142/1969
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990
  • eine mindestens dreijährige mittlere Schule
  • Krankenpflegeschule oder eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
  • eine mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002