9119 BRP Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie
Dieser Vorbereitungslehrgang umfasst neben den inhaltlichen Schwerpunkten wie Energie- und Nährstoffbedarf, Ernährungsverhalten und Lebensmittelqualität auch praktische Übungen.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 140 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
1.335,00 eur inkl. Unterlagen, Landesförderung möglich

9119 BRP Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie

Der Lehrgang am WIFI Linz setzt sich aus 130 Unterrichtseinheiten Präsenzphase, einer Exkursion im Umfang von 10 Unterrichtseinheiten und einer schriftlichen Arbeit welche 20 Unterrichtseinheiten umfasst, zusammen. Die Prüfung aus dem Fachbereich (je nach Kunde verschieden) ist eine der vier für die BRP benötigten Teilprüfungen.

Kompetenzbasiertes Curriculum zum Fachbereich

Die Prüfungswerberinnen und Prüfungswerber sollen mit den folgenden Bereichen der Handlungs- und Inhaltsbereichen des Prüfungsgebietes Ernährung und Lebensmitteltechnologie vertraut sein:

Handlungsbereich

  • Wiedergeben von berufsfeldrelevanten Fakten und Daten
  • Verstehen von berufsfeldrelevanten Sachverhalten
  • Anwenden berufsfeldrelevanter Methoden und Verfahren
  • Analysieren bestehender oder neuer Sachverhalte
  • Entwickeln von berufsfeldrelevanten Lösungen oder Ergebnissen

Inhaltsbereich

  • Grundlagen des Fachbereiches
  • Die einzelnen Fachkapitel
  • Gesellschaftliche Bezüge des Fachbereiches

Inhaltsbereich des Fachbereiches Ernährung und Lebensmitteltechnologie

  • Ernährung und Gesundheit, Ernährungsverhalten
  • Energie- und Nährstoffbedarf, Ernährungsphysiologie
  • Behandlung, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln, Kostformen
  • Lebensmittelqualität, Lebensmittelrecht
  • Produktinnovationen bei festen Lebensmitteln und Getränken
  • Schadstoffe in Lebensmitteln, Ernährungsverhalten

Der Prüfungsablauf:

Die Berufsreifeprüfung umfasst eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung (ca. 15-20 min.) mit dem Ziel der Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Prüfung WIFI Linz:

Die Prüfungstermine am WIFI Linz erfahren Sie auf der WIFI Webseite oder im WIFI Kundenservice.

Für einen Prüfungsantritt am WIFI muss die gesetzliche Mindestanwesenheit von 75% im Kurs erreicht werden.

Hinweis:

Der Fachbereich ist nicht frei wählbar! Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer erst an der Schule erkundigen, ob Sie den gewünschten Fachbereich bewilligt bekommen. Sie ersparen sich dadurch den Zeitaufwand und die Kosten für falsch gebuchte Kurse.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne beim kostenlosen Informationsabend (9025).

Bevor Sie eine Prüfung ablegen können, benötigen Sie eine Zulassung von einer Schule (=Formular S2, eine Kopie davon benötigt auch das WIFI). Suchen Sie also rechtzeitig bei einer Schule um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung an (mittels Formular S1). Für die jeweilige Teilprüfung müssen Sie sich an der Schule extra anmelden (Formular S3). Alle Formulare erhalten Sie auch im WIFI (ACHTUNG! Das Formular S2 erhalten Sie von der Schule!).

Um eine Zulassung einer Schule erhalten zu können, müssen Sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 142/1969,
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990,
  • eine mindestens dreijährige mittlere Schule,
  • Krankenpflegeschule oder eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege,
  • eine mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst,
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194,
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194,
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 298/1990.
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten,
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002.