Werkmeisterschule Veranstaltungs- und Eventtechnik 2. Jahrgang
9412 Werkmeisterschule Veranstaltungs- und Eventtechnik 2. Jahrgang

in Kooperation mit der Akademie der Theater- & Event-Szene in Wien

Das Ausbildungsprogramm entspricht dem Lehrplan der Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik und umfasst die Pflichtgegenstände Wirtschaft und Recht, Mitarbeiterführung- und Ausbildung, Angewandte Informatik, Betriebstechnik und – Management, Projektstudien, Englisch, Rechtliche Grundlagen, Normen, Richtlinien, Arbeitnehmerschutz und Umsetzung, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Multimediatechnik, Lichttechnik, Tontechnik, Videotechnik, Bühnentechnik sowie Rigging. Zusatzberechtigungen sind detailliert im Langtext angeführt. Die Werkmeisterschule wird mit Abschlussprojekt, Präsentation und kommissioneller Abschlussprüfung sowie der Überreichung des Zeugnisses abgeschlossen. Das Werkmeisterzeugnis beinhaltet auch die Lehrlingsausbildungsberechtigung (ADA).
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Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.

9412 Werkmeisterschule Veranstaltungs- und Eventtechnik 2. Jahrgang

Die Zielgruppe

Personen mit erfolgreichem Abschluss des ersten Jahrgangs (1. und 2. Semester). Teilnehmer, die einen Gegenstand negativ abgeschlossen haben, können eine Wiederholungsprüfung absolvieren (Kostenpflichtig).

Die Voraussetzungen

Eintrittsvoraussetzung für das zweite Jahr der WIFI-WERKMEISTERSCHULE ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Jahrgangs (1. und 2. Semester). Teilnehmer, die einen Gegenstand negativ abgeschlossen haben, können eine Wiederholungsprüfung absolvieren (Kostenpflichtig).

Die Trainingsziele

Mit der WIFI-Werkmeisterschule sind Sie umfassend für den Veranstaltungs- und Eventbereich ausgebildet: Sie können nicht nur alle technischen Fragen lösen, sondern auch Konzeptions- und Führungsaufgaben übernehmen.

Abschluss der Werkmeisterschule (Kursnummer 9414)

Die Abschlussprüfung der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH besteht aus folgenden Teilen:

1.der schriftlichen Fachprüfung (120 Minuten)

2.aus der eigenständig zu erstellenden WMS-Projektabschlussarbeit, die gemäß gesetzlichen, sowie den zusätzlichen, eindeutigen und zwingend umzusetzenden Formalvorgaben zu erstellen ist

3.der mündlichen Prüfung im Schwerpunktkolloquium

4.der mündlichen Prüfung im Fachkolloquium

Zugelassene Prüfungskandidaten zur WMS–Abschlussprüfung sind nur Teilnehmer der Werkmeisterschule der WIFI OÖ GmbH, deren schriftliche Fachprüfung und deren WMS-Projektabschlussarbeit positiv bewertet wurde und die das letzte Semester der Werkmeisterschule positiv abgeschlossen haben; unter folgender einzigen Ausnahme:

„Ein Nicht Genügend wird toleriert. Ein Prüfungsantritt ist möglich, wenn VOR der tatsächlichen eine Fachprüfung über den Gesamtstoff des negativ abgeschlossenen Fachgebietes positiv absolviert wird.“

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen: Prüfungskommissionsvorsitz, Fachprüfer und Prüfungsbeisitz

Ablauf der schriftlichen Abschlussprüfung:

Die schriftliche, fachliche Abschlussprüfung dauert 120 Minuten. Bei einer negativen Beurteilung findet noch vor der mündlichen Abschlussprüfung ein Kolloquium statt.

 Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Teilbereichen und dauert pro Kandidaten maximal 30 Minuten. Am beginn der Prüfung erhalten die Kandidaten ihre Prüfungsfragen für das Schwerpunkt- und Fachkolloquium zur Vorbereitung, maximale Vorbereitungszeit pro Profungsgebiet ist 20 Minuten, also insgesamt 40 Minuten maximale Zeit zur Vorbereitung.

1.Schwerpunktkolloquium: Präsentation der Abschlussarbeit für maximal 10 Minuten, dann Beantwortung der Fragen im Schwerpunktkolloquium (jenes Fach in dem die Abschlusarbeit verfasst wurde)

2.Fachkolloquium:: Im Fachkolloquium werden die in der Vorberetiung ausgearbeiteten Fragen beantwortet. Die Themengebiete des FAchkolloquiums werden im Rahmen der Prüfungsorganisation festgelegt.

Die Berechtigungen nach Abschluss der WIFI-WERKMEISTERSCHULE:

1.   Berechtigungen gemäß Berufsausbildungsgesetz:

Mit diesem Zeugnis sind Berechtigungen verbunden, die im Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind.

 2.  Berechtigungen gemäß Ausbilderprüfung:

Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBI. 262/1998 vom 11. August 1998, ersetzt die erfolgreiche Abschlussprüfung an der Werkmeisterschule für Berufstätige die  Ausbilderprüfung.

 3. Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung (GewO):

Unternehmerprüfung:
Bei erfolgreichem Abschluss der Werkmeisterschule entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung lt. § 8 der Unternehmerprüfungsordnung BGBl. II, Nr. 114/2004, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde.