2735 Buchhalterprüfung
Abgabefrist d. Prüfungsansuchens: 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Eine Anmeldung ist nur mittels Anmeldebogen möglich. Diesen erhalten Sie am 1. Kurstag.
ORT WIFI Kirchdorf
Bambergstraße 25
4560 Kirchdorf
ZEIT 5 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
596,00 eur Gesamter Prüfungspreis: EUR 596,-,Wiederholungs-Gebühr mündlich Gesamt: EUR 398,- ,Wiederholungs-Gebühr mündlich 1 Fach: EUR 298,-
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 5 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
596,00 eur Gesamter Prüfungspreis: EUR 596,-,Wiederholungs-Gebühr mündlich Gesamt: EUR 398,- ,Wiederholungs-Gebühr mündlich 1 Fach: EUR 298,-
ORT WIFI Steyr
Stelzhamerstraße 12
4400 Steyr
ZEIT 5 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
596,00 eur Gesamter Prüfungspreis: EUR 596,-,Wiederholungs-Gebühr mündlich Gesamt: EUR 398,- ,Wiederholungs-Gebühr mündlich 1 Fach: EUR 298,-
ORT WIFI Gmunden
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden
ZEIT 5 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
596,00 eur Gesamter Prüfungspreis: EUR 596,-,Wiederholungs-Gebühr mündlich Gesamt: EUR 398,- ,Wiederholungs-Gebühr mündlich 1 Fach: EUR 298,-
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 5 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
596,00 eur Gesamter Prüfungspreis: EUR 596,-,Wiederholungs-Gebühr mündlich Gesamt: EUR 398,- ,Wiederholungs-Gebühr mündlich 1 Fach: EUR 298,-

2735 Buchhalterprüfung

Die Zulassungsbedingungen:

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Buchhalterprüfung ist eine eineinhalbjährige Tätigkeit (Vollzeit 38,5 Std.) im Rechnungswesen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (Lehrzeit und Praktikantenzeit bei Steuerberatern wird nicht angerechnet, Ferialpraxis im Rechnungswesen wird angerechnet.)
  • Maturanten einer Handelsakademie oder HBLA und Absolventen der Berufsreifeprüfung mit dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre inkl. Rechnungswesen haben für die Buchhalterprüfung eine mindestens einjährige Tätigkeit (Vollzeit 38,5 Std.) im Rechnungswesen nachzuweisen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses.
  • Bei Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Studienrichtung einschlägig) – Abschluss Bakkalaureat - ist kein Praxisnachweis erforderlich
  • ACHTUNG! Praxiszeit muss zu Anmeldeschluss erreicht sein!

Als Praxis wird nicht anerkannt: Praktikantenzeit bei Steuerberatern, Lehrzeit

Als Praxisnachweis gilt:

  • Dienstzeugnis
  • Bestätigung des Dienstgebers auf Firmenbriefpapier über lfd. Dienstverhältnis
  • Name, Adresse, Geburtsort des Arbeitnehmers
  • Dienstverhältnis: seit wann besteht Dienstverhältnis, Tätigkeitsbereich, Wochenstundenanzahl
  • Ausstellungsdatum des Praxisnachweises
  • Unterschrift des Arbeitgebers, Firmenstampiglie
  • Sollten auf der Dienstbestätigung Rechnungswesen-Tätigkeiten UND NICHT-Rechnungswesentätigkeiten (zB. Bürotätigkeiten, Bestellwesen, Telefonzentrale, Einkauf, Kundenbetreuung, Lagerverwaltung,..) angeführt sein, ist eine prozentuelle Bestätigung des Dienstgebers vorzuweisen, wieviel Prozent der Gesamtarbeitszeit für Rechnungswesen-Tätigkeiten angefallen sind.

ACHTUNG!

Die Abgabefrist des Prüfungsansuchens endet 3 Wochen vor der schriftlichen Prüfung

Die Prüfung:

Sie schließen die Ausbildung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung umfasst eine 5-stündige Klausur und ist Voraussetzung für die mündliche Prüfung. Bei der mündlichen Prüfung treten Sie an einem Tag in allen Fächern an: Buchhaltung und Kostenrechnung, Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, Steuerrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr. Eine Teilprüfung ist nicht möglich.

Der Prüfungsablauf:

  • Die Anmeldungen müssen bis spätestens 3 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin

(siehe WIFI-Kursbuch) vollständig dort einlangen, wo Sie die Prüfung absolvieren (entweder

im WIFI Linz oder in der jeweiligen Bezirksstelle – auch bei mündlicher Wiederholung!).

Unvollständige Bögen oder zu spät eingelangte Bögen können nicht berücksichtigt werden!

Bei Anmeldung zu einer mündlichen Wiederholungsprüfung brauchen oew. Urkunden

nicht mehr beigelegt werden, es muss jedoch unbedingt das Datum und der Ort des letzten

Prüfungsantrittes angeführt werden!

  • Zur schriftlichen Prüfung dürfen keine Unterlagen verwendet werden (auch nicht der

Steuerkodex). Sie erhalten alle notwendigen Blätter direkt bei der Prüfung.

  • Es sind nur Taschenrechner ohne Programmierfunktion und Kugelschreiber (kein Bleistift!)

zugelassen, Rechenmaschinen sind zu laut und stören Ihre Prüfungskollegen.

  • Die Prüfungskorrektur beansprucht ca. 3 Wochen (abhängig von der Anzahl der Prüfungskandidaten)
  • Es werden nach der schriftlichen Prüfung ausschließlich schriftliche Auskünfte über Noten und mündliche Prüfungstermine gegeben. Die schriftliche Verständigung über den mündlichen Prüfungstermin erhalten Sie zumindest 1 Woche vor Ihrem Prüfungstag.

Die mündlichen Prüfungstermine werden nach Korrektur der schriftlichen Arbeiten festgelegt und finden in den Bezirken ab Mitte Mai, in Linz ab Anfang Juni bis Mitte Juli statt, beim Herbst-Termin immer Oktober/November. In Linz finden die mündlichen Prüfungen zwischen Montag und Samstag, voraussichtlich ganztägig und abends, statt.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung, dass Sie sich den Zeitraum von Anfang

Mai bis ca. Mitte Juli bzw. die Monate September/Oktober/November möglichst frei halten.

Individuelle Terminwünsche bezüglich der mündlichen Prüfung können aufgrund der

hohen Kundenanzahl nicht berücksichtigt werden.