Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Erwerben Sie berufsbegleitend das Fachwissen für wohltuende Pediküre. Durch die Arbeit mit Modellen bereiten Sie sich optimal auf Ihren neuen Beruf vor. Mit dieser Ausbildung eignen Sie sich die nötigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten an, um in einem Fußpflegeinstitut zu arbeiten. Zusätzlich können Sie zur Lehrabschlussprüfung antreten. Sie haben auch die Möglichkeit, die Befähigungsprüfung abzulegen und sich mit entsprechender Berufspraxis selbständig zu machen. Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation.
Verfügbar
inkl. Unterlagen, Material und Prüfung
2.11.2021 bis 15.6.2022,
Mo bis Do 8:30 bis 12 Uhr
Kursdauer: 498 (Einheiten)
Wiener Straße 150
4021 Linz
Verfügbar
inkl. Unterlagen, Material und Prüfung
7.1.2022 bis 9.12.2022,
Fr 8:30 bis 16:30 Uhr,
Sa 8:30 bis 12:45 Uhr
Kursdauer: 498 (Einheiten)
Wiener Straße 150
4021 Linz
7277 Diplomlehrgang Fußpflege
Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation.
Sie lernen von Grund auf umfassend in Theorie und Praxis den Beruf der Fußpflegerin. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Abschluss mit kommissioneller Prüfung und Zeugnis.
Mit dieser Ausbildung erwerben Sie die nötigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten, um in einem Fußpflegeinstitut zu arbeiten.
Zusätzlich können Sie zur Lehrabschlussprüfung antreten (Voraussetzung: 1 Jahr Praxis und Mindestalter 18 Jahre). Sie haben auch die Möglichkeit, die Befähigungsprüfung abzulegen und sich mit entsprechender Berufspraxis selbständig zu machen
Die Trainingsziele:
Sie können den Beruf Fußpflege nach den gängigen Standards – Lehrplan Berufsschule, Berufsbild der Wirtschaftskammer, Prüfungsordnung der Meisterprüfungsstelle, Anforderungen der Arbeitgeber – in der Praxis ausüben und mit mehr Sicherheit zur Prüfung antreten.
Die Inhalte:
- Allgemeine Anatomie und Physiologie
- Anatomie und Pathologie, ausgerichtet auf die Tätigkeit der Fußpfleger
- Hygiene, Arbeitshygiene, Desinfektion
- Erste Hilfe, Unfallverhütung, Verbandslehre
- Physik, Apparate- und Instrumentenkunde
- Kräuter- und Ernährungslehre
- Marketing
- Einfache Fußpflege mit praktischen Übungen (Fuß-, Haut- und Nagelbeurteilung, Entfernen von Hornhaut, Hand- und Nagelpflege, Packungen, Hand-, Bein- und Fußmassage)
- Erweiterte Fußpflege mit praktischen Übungen (Behandlung von normalen Nägeln und bei Holz-, Mykose- und eingewachsenen Nägeln, Anlegen von Druckschutzverbänden, Anwendung der Nagelprothetik, Anfertigen einer Orthese, Anfertigen von Nagelspangen, Frästechnik)
- Kostenrechnung/Kalkulation
- Kommunikation
Der Hinweis:
Für das praktische Arbeiten im Lehrgang sind Instrumente erforderlich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie am Informationsabend und zu Kursbeginn. Für das praktische Arbeiten sind wöchentlich Modelle mitzubringen.
Hinweis zur Stornoregelung:
Die Stornofrist beträgt bei diesem Kurs 4 Wochen (Sie müssen sich also spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn abmelden, wenn Sie angemeldet sind und den Kurs doch nicht besuchen können).
Die Zielgruppe:
Personen, die eine fundierte und anerkannte Fußpflegeausbildung ablegen möchten.
Der Kompetenznachweis:
Der Lehrgang wird mit Zeugnis abgeschlossen. Voraussetzung ist der Besuch des Lehrgangs und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung.
Die Prüfung
Die Prüfung findet an den beiden letzten Kurstagen statt. Sie besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungsteile erhalten Sie das Zeugnis des Wirtschaftsförderungsinstitutes.
Der schriftliche Prüfungsteil dauert ca. drei Stunden. Die Lehrgangsleiterin erstellt die Prüfung und korrigiert und beurteilt die Prüfungsarbeiten.
Der praktische Prüfungsteil dauert ca. 4,5 Stunden. Prüferin ist die Lehrgangsleiterin.
Die mündliche Prüfung wir als Fachgespräch vor einer Prüfungskommission bestehend aus drei Personen abgelegt; Dauer ca. 15 Minuten. Eine Prüferin ist die Lehrgangsleiterin.
Im Anschluss an die Prüfung wird das Zeugnis überreicht.
Die Voraussetzung:
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen sind erforderlich!
https://online.wkooe.at/web/wifi-ooe/europaischer-refernzrahmen-fur-sprachen
Machen Sie den Online-Einstufungstest auf www.wifi.at/Sprachentests
Voraussetzungen für die Lehrabschlussprüfung
Voraussetzung für den Antritt zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine einschlägige Praxis im Umfang der halben Lehrzeit. Erkundigen sie sich bitte rechtzeitig (vor Anmeldung zum Kurs) im Prüfungsservice der Wirtschaftskammer OÖ, ob sie auch tatsächlich die Voraussetzungen für den Prüfungsantritt erfüllen.
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer OÖ, Wienerstraße 150, 4021 Linz
Tel.: 05/90909-4042
Mail: walter.etzinger@wkooe.at
Internet: http://wko.at/ooe/pruefungen
Die Gewerbeausübung:
Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fußpflege wird erbracht durch Belege über
1. den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin und die Unternehmerprüfung und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder
2. die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fußpfleger oder die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
3. eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
4. den erfolgreichen Besuch des Lehrganges über die Grundausbildung der Fußpfleger und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit und den erfolgreichen Besuch des Lehrganges über die weiterführende Fachausbildung der Fußpflege, mit dem nicht vor Ablauf von einem Jahr der fachlichen Tätigkeit begonnen wurde, und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung.
Die Berufsbeschreibung:
Nähere Informationen zu Tätigkeitsbereichen, Arbeitsumfeld, Aufgabenschwerpunkten und Anforderungen finden Sie unter
http://www.bic.at/berufsinformation.php?beruf=fu%C3%9Fpflegerin-lehrberuf&brfid=232
Die Befähigungsprüfung:
Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist das vollendete 18. Lebensjahr.
Die Befähigungsprüfung besteht aus 5 Modulen:
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung
Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung
Modul 4: Ausbilderprüfung – entfällt bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung (Kursnr. 0018) oder absolviertem Ausbildertraining (Kursnr. 0252), Ausbildertraining mit eLearning (Kursnr. 0254) oder Ausbildertraining Premium (Kursnr. 0260),
Modul 5: Unternehmerprüfung – siehe Entfall der Unternehmerprüfung
Für Anmeldungen und nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsservice der Wirtschaftskammer OÖ.
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Str. 150, 4024 Linz, Tel. 05/90909-4036, Internet: http://wko.at/ooe/bp
Die Unternehmerprüfung:
Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im Prüfungsservice der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Frau Gabriele Egger: Tel.: 05-90909-4031, Internet: http://wko.at/ooe/bp wann die Prüfung stattfindet.
Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung:
Nähere Informationen zur Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung (Entfall, Anmeldung, Prüfungsgebühr,) finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/unternehmerpruefung-ausbilderpruefung.html