8722 Lehrgang für Fremdenführer:innen

Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung nach der Fremdenführer-Verordnung

Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen muss durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht werden. In diesem Lehrgang werden neben dem theoretischen Unterricht auch Exkursionen durchgeführt. Das Modul 1 der Befähigungsprüfung (Fachlich praktische Prüfung) besteht in einer Probeführung in deutscher Sprache und in der (den) gewählte(n) Fremdsprache(n). Fremdsprachenkenntnisse (fließend) und der Besuch des Infoabends "Lehrgang Fremdenführer:in" sind Voraussetzung.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 400 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
3.950,00 eur inkl. Unterlagen und Exkursionen

8722 Lehrgang für Fremdenführer:innen

In der Ausbildung „Lehrgang für Fremdenführer:innen“ bereiten Sie sich auf die Befähigungsprüfung vor und erwerben die fachliche Teilqualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen.

Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fremdenführer:innen:

Gemäß der Gewerbeordnung wird die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer:innen durch Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch des Lehrganges für Fremdenführer:innen und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.

Alle, die die fachliche Qualifikation zum Gewerbe „Fremdenführer:innen“ erlangen und sich auf die Befähigungsprüfung vorbereiten wollen.

Die Voraussetzungen:

  • Der Besuch des kostenlosen Infoabends „Informationsveranstaltung Lehrgang für Fremdenführer:innen“.

Die Inhalte:

  • Geschichte einschließlich politischer Bildung (insbesondere Urgeschichte, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte)
  • Kultur- und Kunstgeschichte
  • Heimat- und Volkskunde
  • Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Rechnungswesen und Betriebswirtschaft
  • Fremdenverkehrsgeographie einschließlich Wirtschaftsgeographie
  • Fremdenverkehrslehre
  • Durchführung von Führungen einschließlich praktischer Übungen und in Rhetorik und Verhaltensstrategie
  • Rechtskunde
  • Erste Hilfe

Die Befreiungen im Lehrgang (jedoch nicht bei der Befähigungsprüfung!):

Vom Abschluss der Gegenstände Rechtskunde, Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Rechnungswesen und Betriebswirtschaft ist befreit, wer die erfolgreiche Ablegung der Unternehmerprüfung oder das Vorliegen der Voraussetzung für deren Entfall1) oder den erfolgreichen Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen nachweist:

  • Rechtswissenschaften,
  • Volkswirtschaft,
  • Betriebswirtschaft,
  • Internationale Betriebswirtschaft,
  • Wirtschaftswissenschaften mit internationaler Ausrichtung,
  • Handelswissenschaft oder
  • Wirtschaftspädagogik

Vom Abschluss des Gegenstands Geschichte einschließlich politischer Bildung (insbesondere Urgeschichte, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte) ist befreit, wer den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Geschichte nachweist.

Vom Besuch des Gegenstandes Erste Hilfe des Lehrgangs ist befreit, wer die Befähigung zur Leistung Erster Hilfe durch Belege folgender Art nachweist:

  • Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtungen Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin oder Veterinärmedizin oder Pharmazie an einer inländischen Universität oder
  • Bescheinigung einer Dienststelle des Österreichischen Roten Kreuzes über eine abgeschlossene Ausbildung in Erster Hilfe oder
  • Zeugnisse sonstiger einschlägiger Stellen über eine der Ausbildung in Erster Hilfe gleichwertigen Ausbildung.

Die Zugangsvoraussetzungen zur Befähigungsprüfung und zum reglementierten Gewerbe für Fremdenführer:innen:

Befähigungsprüfung:

Einzige Voraussetzung zum Prüfungsantritt zur Befähigungsprüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr.

Reglementiertes Gewerbe für Fremdenführer:innen:

Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer (§ 94 Z 21 GewO 1994) wird durch Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Fremdenführer:innen und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.

Berufsausbildung BIC.AT – nähere Information finden Sie hier!

Kontextkompetenz:

Sie…

  • können die vielfältigen Erwartungen des Marktes (Reisebüro, Veranstalter, Firmenkunden, Einzelgäste) erfüllen
  • kennen die rechtlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen (EPU)
  • kennen die Stellung des Fremdenführers innerhalb der Tourismusstrukturen
  • repräsentieren das Gebiet (Stadt, Bundesland, Land) gegenüber dem Gast

Fachliche Kompetenz:

Führungen

Sie …

  • können Führungen für Gruppen organisieren und durchführen.

Theoretisches Wissen

Sie …

  • verfügen über ein breit gefächertes Wissen,
  • können dieses Wissen flexibel einsetzen, der jeweiligen Führungssituation und den Bedürfnissen der Gruppe anpassen (Auswahl von geeigneten Informationen je nach Interessen und Anforderungen des Publikums),
  • können selbständig neue Kenntnisse und Informationen erarbeiten, um ihr Wissen zu aktualisieren,
  • erarbeiten und entwickeln selbständig neue Führungen und Themengebiete,
  • informieren kompetent über aktuelle Lebensaspekte des jeweiligen Gebietes.

Präsentationstechniken

Sie …

  • verfügen über relevante Techniken der Präsentation, wie Stimmeinsatz, klare Aussprache, richtige Verwendung des Mikrophons im Bus,
  • setzen Redestil und Wortschatz flexibel ein, um sich auf die Anforderungen der Gruppe einzustellen, halten Blickkontakt mit der Gruppe und setzen Körpersprache ein, um die Aufmerksamkeit zu halten.

Kommunikationstechniken

Sie …

  • strukturieren und verknüpfen Informationen, um Wissen in kompakter, gut verständlicher und unterhaltsamer Weise zu vermitteln,
  • lassen mit ihrem lebendigen Kommunikationsstil die Besucher:innen das Gesehene und Besichtigte erleben und verstehen,
  • beherrschen das „group handling“ und können Ihre Gruppe stets günstig – den jeweiligen Gegebenheiten angepasst – positionieren,
  • gehen flexibel auf Umgebungsbedingungen ein,
  • präsentieren die Informationen in umfassender und kommunikativer Weise und in angemessener Sprache,
  • können die Interessen und Anforderungen des Publikums einschätzen und gehen darauf ein,
  • kommunizieren effizient auch in einer Fremdsprache.

Konfliktmanagement

Sie …

  • sind sich gruppendynamischer Prozesse bewusst,
  • erkennen Konfliktsituationen und können sie entschärfen.

Sicherheit und Gesundheit

Sie …

  • kennen die einschlägigen Vorschriften und können sie bei Bedarf umsetzen,
  • reagieren richtig in Notfallsituationen,
  • sind sich möglicher Gefahrenpotentiale bewusst und können diese im Führungsalltag vermeiden.

Anforderungen des Auftraggebers/Marktes

Sie …

  • erfüllen die Anforderung des Auftraggebers /der Auftraggeberin (Reisebüro, Veranstalter:in, Firmenkunde/Firmenkundinnen, Kongress, etc.) hinsichtlich Inhalt der Führung, Ablauf und Dauer,
  • haben effizientes Zeitmanagement,
  • kommunizieren professionell mit dem/der Auftraggeber:in und wahren die Interessen gegenüber dem Kunden/den Kundinnen.

Unternehmerische Aufgaben/Anforderungen

Sie …

  • können direkte Führungen (ohne zwischengeschalteten Auftraggeber:in) selbständig durchführen und abwickeln,
  • verfügen über Kenntnisse in Marketing,
  • verfügen über unternehmerische Kenntnisse im Bereich Buchhaltung/Steuern und Recht.

Soziale Kompetenz

Sie …

  • sind unvoreingenommen, höflich und freundlich gegenüber den Kunden/Kundinnen, egal welche Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, ... diese haben,
  • nehmen die besonderen Bedürfnisse der Kunden/Kundinnen wahr und berücksichtigen diese während der Führung (Mobilitätsprobleme, körperliche Behinderungen, Lernschwächen),
  • reagieren richtig in Konflikt-und Stresssituationen.

Selbst-Kompetenz

Sie …

  • aktualisieren laufend Ihr Wissen und erweitern Ihre Fachbereiche (berufliche Weiterbildung),
  • aktualisieren ihre Führungen und entwickeln neue Konzepte,
  • evaluieren bestehende Konzepte und sind um Feedback und Qualitätskontrolle bemüht,
  • sind in der Lage, alle rechtlichen und unternehmerischen Erfordernisse umzusetzen (EPU).

Die Befähigungsprüfung:

Die Tätigkeit als Fremdenführer:in ist an bestimmte, gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden. Diese Voraussetzungen sind in der 617. Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert.

Wer als Fremdenführer:in tätig sein will, muss eine Befähigungsprüfung bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wienerstr. 150, 4024 Linz, ablegen. Diese Prüfung besteht aus 3 Modulen.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Die praktische Prüfung besteht in einer Probeführung in deutscher Sprache und in der (den) gewählte(n) Fremdsprache(n). *

Die Probeführung hat sich auf folgende Führungstätigkeiten zu erstrecken:

  • in einer Sehenswürdigkeit
  • bei einem Rundgang
  • in einer Busführung

Während der gesamten praktischen Prüfung sind die berufspraktisch angewandten Fertigkeiten in der Stimmtechnik und der Rhetorik vom Kandidaten/von Kanditdatinnen zu beweisen und von der Kommission in die Bewertung einzubeziehen.

* Fremdsprachenkenntnisse (fließend) sind Voraussetzung.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Modul 2 erstreckt sich auf beruflich fachliche Kenntnisse für das Gewerbe der Fremdenführer:innen und besteht aus 2 Gegenständen:

  • Kenntnisse der Allgemeinbildung

Der Gegenstand Kenntnisse der Allgemeinbildung hat sich auf die für die Ausübung des Gewerbes der Fremdenführer:innen erforderlichen Allgemeinbildung und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit zu erstrecken.

Der Gegenstand Kenntnisse der Allgemeinbildung hat zu entfallen, wenn der/die Prüfungswerber:in mindestens den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren oder allgemeinbildenden höheren Schule nachweist.

  • Beruflich fachliche Kenntnisse

Der Gegenstand beruflich fachliche Kenntnisse hat sich auf folgende Sachgebiete zu erstrecken:

  • Geschichte, insbesondere des österreichischen Raumes in seiner historischen Dimension und der Nachbarländer, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte;
  • Kultur- und Kunstgeschichte;
  • Österreichische Heimat- und Volkskunde;
  • Politische Bildung, insbesondere Verfassungsgrundsätze Österreichs, Österreich im Rahmen der Europäischen Union und der Völkerrechtsgemeinschaft, internationale Organisationen;
  • Tourismusgeographie;
  • Tourismuskunde mit den Schwerpunkten wirtschaftlicher Bedeutung von Tourismus und Freizeitwirtschaft für Österreich, Stellung der Fremdenführer:innen in deren Rahmen

Modul 3: Schriftliche Prüfung

Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichem Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einem/einer Unternehmer:in zu stellen sind, nachweisen zu können.

Die Aufgabenstellung in den Bereichen kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und rechtliche Kenntnisse ist als bereichsübergreifendes Fallbeispiel (Projektarbeit) sowie in Form von Fallbeispielen zu stellen:

  • a. Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die für die Ausübung des Fremdenführergewerbes erforderlich sind, wobei vom Status der Fremdenführer:innen als Einzelunternehmer:in und Kleingewerbetreibende auszugehen ist, wie insbesondere die Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Belegwesen, Reiseabrechnungen (In- und Ausland), Ausstellen von Rechnungen, Verfassen von Steuererklärungen, Verkehr mit den Finanzbehörden, Grundzüge des Marketings, unternehmerische Organisation und Finanzierung.
  • b. Rechtliche Kenntnisse, die für die Ausübung des Fremdenführergewerbes erforderlich sind, wobei vom Status der Fremdenführer:innen als Einzelunternehmer:in und Kleingewerbetreibende auszugehen ist, wie insbesondere allgemeine Grundsätze der Rechtsordnung, bürgerliches Recht (Vertragsrecht, Leistungsstörungen), Geltendmachung von Forderungen, Grundzüge des Handels-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts (Urheberrecht, Markenschutz), Gewerberecht, Steuerrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts einschließlich Sonderbeschäftigungsformen, Sozialversicherung, Organisation der Wirtschaftskammern.

Zusatzprüfung:

Personen, die die Prüfung für das Fremdenführergewerbe erfolgreich abgelegt haben, können die Kenntnis weiterer Fremdsprachen durch eine Zusatzprüfung nachweisen. Die Zusatzprüfung hat sich auf das Modul 1 zu erstrecken.

Bewertung:

  • Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  • Ein Modul ist positiv bestanden, wenn alle Gegenstände positiv bewertet wurden.
  • Ein Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn wenigstens die Hälfte der abgelegten Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet und die übrigen Gegenstände mit der Note „Gut“ benotet wurden.

Wiederholung:

Prüfungsteile können entsprechend der Entscheidung der Prüfungskommission wiederholt werden.

Ihr Qualifikationsnachweis:

WIFI-Zeugnis

Die Lehrgangsleitung:

MMMag. Martin J. Luger, MA BEd

Mag. Sonja Thauerböck

Alexandra Engelbrechtsmüller