8736 Ausbildung zur Badeaufsicht - Prüfung
Die Prüfung erfolgt mündlich durch eine Prüfungskommission und dauert ca. 15 Minuten.
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8736 Ausbildung zur Badeaufsicht - Prüfung

Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt, all dies lernen Sie in der „Ausbildung zur Badeaufsicht“.

  • Eine Badeaufsicht ist eine qualizierte Person, die für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung zuständig ist.

Die Zielgruppe:

Alle, die den Kurs „Ausbildung zur Badeaufsicht“ absolviert haben.

Die Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Identitätsnachweis
  • Besuch des Kurses - Ausbildung zur Badeaufsicht (Anwesenheit mindestens 80%)

Die Prüfung:

  • Die Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, abgenommen durch eine Prüfungskommission.
  • Die Prüfungskommission besteht aus der Lehrgangsleitung und mindestens einem/einer weiteren Fachtrainer:in.
  • Die Prüfung dauert pro Kandidat:in circa 15 Minuten.
  • Bei positivem Bestehen erhalten Sie Ihr Zeugnis direkt nach der mündlichen Prüfung überreicht.
  • Bei der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.
  • Alle Kursinhalte vom Kurs „Ausbildung zur Badeaufsicht“ sind prüfungsrelevant.
  • Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Themenbereiche positiv absolviert und mindestens 51% der Fragen korrekt beantwortet werden.
  • Wenn Sie trotz Kursbesuch die Prüfung nicht bestehen, können Sie im Rahmen der WIFI-Wissensgarantie den Kurs noch einmal kostenlos wiederholen.

Ihr Qualifikationsnachweis:

WIFI-Zeugnis