2433 Urlaubsrecht, Krankenstand und sonstige Dienstverhinderungen
In diesem Seminar eignen Sie sich eine sichere Orientierung im Urlaubsrecht sowie Kenntnisse der wichtigsten Rechte und Pflichten bei Krankheit, Arbeitsunfall und sonstigen Dienstverhinderungen an. Anhand praktischer Beispiele entwickeln Sie Ihre arbeitsrechtlichen Fähigkeiten weiter.
Modul 2 der Reihe Arbeits- und Sozialrecht – einzeln buchbar, aber auch Teil eines vertieften Gesamtüberblicks über das Arbeits- und Sozialrecht.
Die Zielgruppe
- Führungskräfte und Leiter:innen
- Personalverrechner:innen
- Unternehmer:innen aus Klein- und Mittelbetrieben
- HR-Manager:innen und Personalverantwortliche
- Rechtsberater:innen
- Ausbildungsverantwortliche
- Mitarbeiter:innen in Personalabteilungen
Die Trainingsinhalte
Urlaubsrecht
Urlaubsjahr und Urlaubsanspruch inkl. Anspruch auf die 6. Urlaubswoche; Anrechnungsbestimmungen; Verbrauch und Verjährung des Urlaubs; Urlaubsentgelt und Ablöseverbot; Erkrankung während des Urlaubs (§ 5 UrlG); Urlaubsaufzeichnungen und Abgeltung des offenen Urlaubs bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Pflegefreistellung und weitere Dienstverhinderungen
Pflegefreistellung; Arbeitsverhinderungen aus anderen wichtigen Gründen (u. a. Arztbesuche); Dienstverhinderungen aus Gründen auf Arbeitgeber:innenseite
Krankenstand
Melde- und Nachweispflichten; selbst verschuldete Arbeitsausfälle; Entgeltfortzahlungskontingente und Entgeltfortzahlungsfonds bei der AUVA; Arbeitsunfall vs. Freizeitunfall; Bestimmungen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge
Krankenstandsmissbrauch und Kündigung
Krankenstandsmissbrauch; Kündigung im/wegen Krankenstand
Die Trainingsziele
- Sie können die rechtlichen Grundlagen im Urlaubsrecht beurteilen.
- Sie können die rechtlichen Grundlagen der Pflegefreistellung beurteilen.
- Sie kennen Arbeitsverhinderungen aus anderen wichtigen Gründen sowie Dienstverhinderungen aus Gründen auf Arbeitgeber:innenseite.
- Sie kennen die Grundlagen des Krankenstands als Dienstverhinderungsgrund und können die Bestimmungen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge anwenden.
- Sie kennen die Entgeltfortzahlungsfonds bei der AUVA
Alle Module der Reihe Arbeits- und Sozialrecht
- Der Dienstvertrag
- Arbeitszeitrecht und Mutterschutz
- Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
- Das Arbeitsverfassungsgesetz
- Das Berufsausbildungsgesetz
- Einführung in das Versicherungs- und Beitragsrecht nach dem ASVG
Sie möchten alle Module im Zusammenhang besuchen? Zur Gesamtreihe Arbeits- und Sozialrecht
FAQ (Häufige Fragen)
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 5 Wochen pro Jahr, ab 25 Dienstjahren erhöht er sich auf 6 Wochen.
Grundsätzlich ja, es gibt jedoch rechtliche Grenzen und Sonderfälle, in denen eine Kündigung problematisch sein kann.
Dazu zählen u. a. Krankheit, Pflegefreistellung, Arztbesuche und bestimmte persönliche oder familiäre Ereignisse, bei denen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.
Ja, es gibt teilweise unterschiedliche gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen je nach Beschäftigungsgruppe.
Dieses Seminar bieten wir auch:
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