5653 Brandschutzbeauftragte:r (BSB) - Modul 2

Grundausbildung

Die Brandschutzbeauftragten übernehmen wichtige Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes in der Betriebsanlage. Die nötige Kompetenz erarbeiten Sie sich gemäß Ausbildungsrichtlinie TRVB 117 O. Nach der abschließenden Erfolgskontrolle bekommen Sie die entsprechende Erweiterung des österr. Brandschutzpasses.
17.06.2025 - 18.06.2025
WIFI Wels
Präsenzkurs

Verfügbar
330,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 18 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
330,00 eur inkl. Unterlagen und Zeugnisgebühr

5653 Brandschutzbeauftragte:r (BSB) - Modul 2

Die Zielgruppe

  • Personen, die für die Verwendung als Brandschutzbeauftragte vorgesehen sind
  • Personen, die die Funktion des Stellvertreters oder Stellvertreterin eines/einer Brandschutzbeauftragten ausüben
  • technische Leiter, Betriebsleiter, Instandhaltungsleiter welche sich im Bereich vorbeugender Brandschutz weiterbilden wollen

Die Voraussetzungen

  • Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Modul, ist der Besuch des Modul 1 – Brandschutzwart:in (Kursnr.5652) oder
  • schriftlicher Nachweis der Ausbildung Gruppenkommandanten-Lehrgang (Führen 1) an einer österreichischen Landesfeuerwehrschule

Die Trainingsinhalte

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Baulicher Brandschutz, Baustoffe
  • Bauteile
  • Technischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Erste und erweiterte Löschhilfe sowie Brandgefahren

Hinweis

  • Der Brandschutzpass ist alle fünf Jahre zu verlängern. Unsere Empfehlung dafür ist die Brandschutztagung (Kursnr. 5650).

Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:
https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf 

FAQ (Häufige Fragen)

  • Entfällt das Modul 1 – Brandschutzwart:in (Kursnr.5652), wenn Sie den Gruppenkommandanten-Lehrgang (Führen 1) an einer österreichischen Landesfeuerwehrschule absolviert haben)?
    Ja - hierbei ist ein schriftlicher Nachweis der Ausbildung des Gruppenkommandanten-Lehrgang (Führen 1) an einer österreichischen Landesfeuerwehrschule mitzubringen

  • Kann der Brandschutzbeauftragte seine Gültigkeit verlieren?
    JA, alle 5 Jahre ist der Brandschutzpass zu verlängern

  • Gibt es eine Toleranzfrist?
    JA, die Toleranzfrist für die 5-Jahresfrist liegt bei 6 Monaten (dies ist aber dann wirklich als Stichtag zu werten)
  • Wie kann ich meinen Brandschutzpass verlängern?
    Die Verlängerung wird mit einem Fortbildungsseminar von min. 360 min gewährt und muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre absolviert werden.
    Für diese werden folgende Kurse angeboten:
  • 5650 Brandschutztagung
  • 5672 Brandschutzgruppe
  • 5668 N1 Fachkurs
  • 5669 N2 Fachkurs
  • 5670 N3 Fachkurs
  • 5663 Brandmeldeanlagen
  • 5660 Fachkurs Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen)
  • Kann ich ohne den Besuch des Kurses zum/zur Brandschutzwart:in (Kursnr.5652) oder dem Nachweis der Ausbildung des Gruppenkommandanten-Lehrgang (Führen 1) an einer österreichischen Landesfeuerwehrschule, den Kurs zum/zur Brandschutzbeauftragen besuchen?
    Nein

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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