16080 Haftungsfalle Schnee und Eis

Verkehrssicherungspflichten bei winterlichen Verhältnissen

Haftungsfalle Eis und Schnee – Bei Unfällen aufgrund von Schnee- und Eisglätte wird die Schuld oft bei Dritten gesucht. Sowohl Dienstleister:innen im Immobiliensegment bzw. Liegenschaftseigentümer:innen als auch Betreiber:innen von Räumdiensten sehen sich daher im Winter einer geradezu unbegrenzten Anzahl potenzieller Anspruchssteller aus-gesetzt. Dieses IC Unternehmer Akademie Seminar soll seine Teilnehmer:innen deshalb über haftungsrelevante Um-stände bei winterlichen Verhältnissen aufklären, sodass von vornherein haftungsvermeidende Maßnahmen gesetzt werden können und im Fall der Fälle die Möglichkeit besteht, geltend gemachte Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 3 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
59,00 eur geförderter Preis für unsere Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement OÖ & Immobilien- und Vermögenstreuhänder OÖ.,Der Normalpreis dieses Seminar beträgt 119,-.

16080 Haftungsfalle Schnee und Eis

Haftungsfalle Eis und Schnee – Bei Unfällen aufgrund von Schnee- und Eisglätte wird die Schuld oft bei Dritten gesucht. Sowohl Dienstleister:innen im Immobiliensegment bzw. Liegenschaftseigentümer:innen als auch Betreiber:innen von Räumdiensten sehen sich daher im Winter einer geradezu unbegrenzten Anzahl potenzieller Anspruchssteller ausgesetzt. Dieses IC Unternehmer Akademie Seminar soll seine Teilnehmer:innen deshalb über haftungsrelevante Umstände bei winterlichen Verhältnissen aufklären, sodass von vornherein haftungsvermeidende Maßnahmen gesetzt werden können und im Fall der Fälle die Möglichkeit besteht, geltend gemachte Ansprüche erfolgreich abzuwehren.

Die Inhalte:

Streu- und Räumpflicht:

  • Wegehalterhaftung/Anrainerhaftung
  • Zu beachtende gesetzliche Bestimmungen
  • Abgrenzung
  • Haftungsvoraussetzungen
  • Überbindung der Streu- und Räumpflicht an Dritte und damit einhergehende Rechtsfolgen für Wegehalter und Dritte
  • Haftung für das Verhalten Dritter
  • Auf welche Art und Weise ist die Streu- und Räumpflicht zu erfüllen?
  • Zeitliches und örtliches Ausmaß der Räumpflicht (Einsatzzeiten, Kontrolle, Räumumfang)
  • Anforderungen der Judikatur an eine sorgfaltsgemäße Umsetzung der Streu- und Räumpflicht?
  • Haftungsvermeidende Maßnahmen

Achtung Dachlawine:

  • Gebäudehalterhaftung
  • Zu beachtende gesetzliche Bestimmungen
  • Haftungsvoraussetzungen & Beweislast
  • Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht (Absperrung & Schneefangsicherungen am Dach) – Haftungsvermeidende Maßnahmen – Anforderungen der Judikatur an die Verkehrssicherungspflicht
  • Überbindung der Verkehrssicherungspflichten an Dritte und damit einhergehende Rechtsfolgen für Gebäudehalter und Dritte
  • Haftung für das Verhalten Dritter

Vertragliche und Vorvertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten

  • Was sollte bei der Vertragserrichtung bedacht werden, wenn Streu- und Räumpflichten an Dritte übertragen bzw. von Dritten übernommen werden?
  • Erfolgreiche Anspruchsabwehr vor Gericht
  • Welche Maßnahmen sind zur ergreifen, dass im Fall der Fälle Klagen erfolgreich abgewehrt werden können?
  • Beweismittel
  • Rechte des Eigentümers gegen die Einwirkung von Schnee und Eis vom Nachbargrundstück
  • Technische Normen
  • Bedeutungsgehalt technischer Normen
  • Einschlägige technische Normen

Der Trainer:

Mag. Thomas Reisinger

Die Zielgruppe:

Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement & Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Der Preis:

Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement OÖ und der Fachgruppe Immobilien und Vermögenstreuhänder OÖ € 59,--. Der Normalpreis für das Seminar beträgt € 119,--, die Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement OÖ und die Fachgruppe Immobilien und Vermögenstreuhänder OÖ fördern € 60,--.

Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Sparte aufrecht ist.

Das Wissen, das Zukunft macht! Die IC Unternehmer Akademie.